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Beschlussvorlage (Errichtung eines Kleinspielfelds an der Grundschule Dansweiler, Genehmigung einer überplanmäßigen Leistung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
30.04.18, 18:31
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Beschlussvorlage (Errichtung eines Kleinspielfelds an der Grundschule Dansweiler,
Genehmigung einer überplanmäßigen Leistung) Beschlussvorlage (Errichtung eines Kleinspielfelds an der Grundschule Dansweiler,
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Vorlage Nr.: 95/2018 Erstellt am: 26.03.2018 Aktenzeichen: 26-2-21005 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 08.05.2018 Betreff Errichtung eines Kleinspielfelds an der Grundschule Dansweiler, Genehmigung einer überplanmäßigen Leistung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 118.857,- € — im Haushalt des laufenden Jahres 118.857,- € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Vorlage Vorlage Nr.: 95/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 60.000,-€ bei dem investiven Konto M 40161000 Kleinspielfeld Grundschule Dansweiler. Zur Deckung sollen nicht benötigte Mittel bei der Baumaßnahme Generalsanierung Sporthalle M 2613002 in Höhe von 60.000,-€ herangezogen werden. Erläuterungen Bisher standen für die Umsetzung der Maßnahme 58.857,10€ zu Verfügung. Im Zuge der Planung für das Kleinspielfeld stellte sich heraus, dass der Anteil der versiegelten Fläche des Schulgrundstücks ein nach der Entwässerungssatzung der Stadt Pulheim unzulässiges Maß überschreitet. Als Ersatzmaßnahme soll das Regenwasser von der Hälfte der Dachfläche von der Mehrzweckhalle über eine Versickerungsrigole abgeleitet werden. Eine Entwässerungsrigole kann nur auf der Rückseite der Mehrzweckhalle mit erheblichem Aufwand angelegt werden. Des Weiteren kamen nach Errichtung der 2 Erweiterungsbauten für die OGS zusätzliche Flächen bei den Außenanlagen dazu, die wieder hergerichtet werden müssen. Zusätzlich schlagen deutliche Kostensteigerungen seit Beginn der Planungen zu Buche. Hierdurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 60.000,-€