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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
30.04.18, 18:31
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2018) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2018) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 108/2018 Erstellt am: 05.04.2018 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 08.05.2018 Betreff Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2018 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres 2018 — in den Haushalten der folgenden Jahre Aufwand 7.227.767,53 € Einz. 708.800,00 € Ausz. 24.571.402,68 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 108/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1) Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) im Ergebnisplan i.H.v. 7.227.767,53 € sowie im Finanzplan i.H.v. 23.862.602,68 € zur Kenntnis (Anlagen I bis IV). 2) Der Rat beschließt die Übertragung von Ermächtigungen und deren Verschiebung auf andere Konten auf die in Anlage V aufgeführten Produkt- sowie Auftragssachkonten im konsumtiven Bereich i.H.v. 2.000,00 € sowie im investiven Bereich von 161.145,66 €. 3) Der Rat nimmt sowohl die konsumtive als auch die investive Übersicht zu den Maßnahmen, welche nicht nach 2018 gem. § 22 GemHVO übertragen und auch nicht im Nachtrag 2018 neu veranschlagt wurden, zur Kenntnis (Anlage VI und Anlage VII). Erläuterungen Nach § 22 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit der Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen bei der Stadt Pulheim vom 21.12.2017 sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Darüber hinaus bleiben zweckgebundene Erträge und Einzahlungen und die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung der Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (§22 Abs. 3 GemHVO). Die in den Anlagen I bis IV aufgeführten Übertragungen werden in der maximal möglichen Höhe ausgewiesen. Sie belasten das Haushaltsjahr 2018, führen aber gleichermaßen zu einer Entlastung des Haushaltsjahres 2017, vgl. Vorlage 120/2018 in dieser Sitzung. Da hier das Budgetrecht des Rates nicht berührt wird, muss lediglich eine Kenntnisnahme erfolgen. In Anlage V werden Übertragungen aufgeführt, über die ein Beschluss zu fassen ist, da hier das Budgetrecht des Rates berührt wird. Die Ermächtigungen werden auf den ursprünglichen Konten nicht mehr benötigt. Gleichwohl sollen sie zur Deckung von weiteren Ausgabebedarfen auf andere Konten verschoben werden. Die Anlagen VI und VII weisen die konsumtiven und investiven Ermächtigungen aus, die weder übertragen noch im Nachtrag 2018 berücksichtigt wurden. Auf die entsprechenden Erläuterungen in den Anlagen wird verwiesen. Veränderungen im Ergebnisplan 2018 Ergebnis gemäß beschlossenem Ergebnisplan 2018 abzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung abzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) ergibt fortgeschriebenes Ergebnis des Ergebnisplans 2018 Veränderungen im Finanzplan 2018 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit gemäß beschlossenem Finanzplan 2018 abzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung abzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) abzgl. Übertragungen gem. § 9 Ziff. 2.5 der Haushaltssatzung (Rechnungsabgrenzung) ergibt fortgeschriebenen Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.384.190,00 € ./. 5.569.122,29 € ./. 1.658.645,24 € ./. 3.843.577,53 € 672.170,00 € ./. 7.582.676,08 € ./. 1.379.284,42 € ./. 2.041.225,17 € ./. 10.331.015,67 € Vorlage Nr.: 108/2018 . Seite 3 / 3 Saldo aus Investitionstätigkeit gemäß beschlossenem Finanzplan 2018 abzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung abzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) abzgl. Übertragungen gem. § 9 Ziff. 2.5 der Haushaltssatzung (Rechnungsabgrenzung) ergibt fortgeschriebenen Saldo aus Investitionstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit gemäß beschlossenem Finanzplan 2018 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung ergibt fortgeschriebenen Saldo aus Finanzierungstätigkeit ergibt eine Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln ./. 11.787.510,00 € ./. 11.724.757,02 € ./. 1.803.190,54 € ./. 40.269,45 € ./. 25.355.727,01 € ./. 385.200,00 € 708.800,00 € 323.600,00 € ./. 35.363.142,68 € Fazit: Der Überschuss aus dem Ergebnisplan 2018 in Höhe von 3.384.190 € reduziert sich um 7.227.767,53 € auf ein Defizit von 3.843.577,53 €. Das nunmehr ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan 2018 von 3.843.577,53 € kann vollständig über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sichergestellt werden. Der Finanzplan 2018 wies eine Reduzierung der eigenen Finanzmittel in Höhe von 11.500.540,00 € aus. Ausgehend von einem Liquiditätsbestand zum 31.12.2017 in Höhe von 25.793.584,29 € hätte sich die Liquidität zum 31.12.2018 auf 14.293.044,29 € reduziert. Durch die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen sowie der Kreditermächtigung für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erhöht sich die Reduzierung der eigenen Finanzmittel um 23.862.602,68 € auf 35.363.142,68 € (Liquidität zum 31.12.2018 demnach ./. 9.569.558,39 €). Die Haushaltssatzung 2018 ermächtigt zu einer Kreditaufnahme zur Liquiditätssicherung bis zu 15 Mio. €, die zur Deckung ausreichen würde.