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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
145 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
30.04.18, 18:31
Aktualisiert
30.12.18, 00:29
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 120/2018 Erstellt am: 20.04.2018 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 08.05.2018 Betreff Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 120/2018 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die Informationen zum vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis. Erläuterungen Dem Rat der Stadt Pulheim wird in seiner heutigen Sitzung der Jahresabschluss für das Jahr 2017 als Entwurf zur Feststellung zugeleitet. Der Haushaltsplan 2017 wies im Ergebnisplan ein Defizit von rd. 3,1 Mio. € aus. Die fortgeschriebenen Ansätze der Haushaltsplanung 2017 (inkl. übertragener Ermächtigungen aus dem Jahr 2016) führten zu einem Defizit von rd. 13,1 Mio. € im Ergebnisplan. Die Prognosen des 2. Budgetberichtes 2017 endeten mit einem Überschuss von rd. 10,3 Mio. €. Die Ergebnisrechnung, die alle Erträge und Aufwendungen enthält, weist einen vorläufigen Jahresüberschuss von 13.143.537,96 € aus. Die Ausgleichsrücklage weist zum 31.12.2017 einen Bestand von rd. 3,5 Mio. € aus. Der Jahresüberschuss soll in die Ausgleichsrücklage fließen, um zur Deckung zukünftiger Defizite herangezogen werden zu können. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann das vorläufige Jahresergebnis Änderungen unterworfen sein. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis werden im endgültigen Jahresabschluss mit dem Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Nachstehend wird auf die wesentlichen Gründe für die Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung eingegangen. Ordentliche Erträge Die ordentlichen Erträge konnten per Saldo lediglich geringfügig um 0,7% (entspricht rd. 1,1 Mio. €) gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung gesteigert werden. Maßgeblich bestimmt wird die Abweichung von einer Steigerung der Steuern und ähnlichen Abgaben um 7,12% (rd. 5,4 Mio. €) gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung. Dies ist hauptsächlich auf gestiegene Gewerbesteuererträge aus Nachveranlagungen für zurückliegende Jahre zurückzuführen. Wie bereits in den Prognosen für den 2. Budgetbericht 2017 erläutert, wurden u.a. aufgrund von Betriebsprüfungen des Finanzamtes konkretisierte Jahresergebnisse der Betriebe für zurückliegende Jahre nachversteuert. Bei den Kostenerstattungen und –umlagen konnte eine Steigerung von 76,13% (rd. 1,4 Mio. €) gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung verzeichnet werden. Dies ist hauptsächlich in gestiegenen Kostenerstattungen anderer Sozialleistungsträger und des Landes (+ 560T€) im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe und Rückerstattungen von Betriebskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen (+ 450 T€) begründet. Die sonstigen Transfererträge bleiben 27,54% (rd. 1,3 Mio. €) hinter der fortgeschriebenen Haushaltsplanung zurück. Dies ist u.a. auf noch nicht abgerufene Fördermittel (rd. 515 T€) und geringere Erstattungen für die Betreuung von UMAs (rd. 695 T€) zurückzuführen. Diesen Mindererträgen stehen Minderaufwendungen gegenüber. Privatrechtliche Leistungsentgelte konnten zu 25,92% nicht erwirtschaftet werden (rd. 4,7 Mio. €). Dies ist hauptsächlich in Verschiebungen im Bereich der Grundstücksgeschäfte auf Folgejahre begründet. Vorlage Nr.: 120/2018 . Seite 3 / 4 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung um rd. 24,4 Mio. € geringer ausgefallen (14,35%). Hier handelt es sich nicht in voller Höhe um Einsparungen. Rd. 7,3 Mio. € werden in das Folgejahr 2018 übertragen und verschlechtern somit das geplante Ergebnis 2018 entsprechend, vgl. Vorlage 108/2018 in dieser Sitzung. Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen kommt es zu Einsparungen gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von 5,88% (rd. 2,3 Mio. €). Die größte Abweichung ist bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu verzeichnen. Das IstErgebnis liegt 35,18% unterhalb der fortgeschriebenen Haushaltsplanung; dies entspricht rd. 11,6 Mio. €. Von dieser Abweichung werden allerdings rd. 5,2 Mio. € in das Folgejahr 2018 übertragen, sodass es sich hier nicht in Gänze um eine reelle Einsparung sondern lediglich um eine Verschiebung zwischen den Haushaltsjahren handelt. Die bilanziellen Abschreibungen sind gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung rd. 1,5 Mio. € geringer (9,22%). Dies ist u.a. auf nicht fertiggestellte Baumaßnahmen zurückzuführen, deren Fertigstellung und damit einhergehende Abschreibung aber bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wurden Straßenbeleuchtungsmaßnahmen (Festwertbewertung) nicht wie geplant umgesetzt. Hier ergibt sich eine Abweichung zur Haushaltsplanung in Höhe von rd. 560 T€. Die Mittel wurden in den Folgejahren bereits wieder veranschlagt bzw. in das Jahr 2018 übertragen. Bei den Transferaufwendungen kommt es zu einer geringen prozentualen Abweichung von 6,96%. In absoluten Zahlen bedeutet dies allerdings eine Abweichung von 4,3 Mio. €. Rd. 2 Mio. € resultieren aus geringeren Aufwendungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da die Verfahren beschleunigt wurden, beziehen die Personen schneller Leistungen nach dem ALG II. Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind um rd. 300 T€ geringer als geplant. Weitere 700 T€ resultieren aus dem Produktbereich „Schulen“. Hier wurden u.a. Fördermittel für die schulische Inklusion nicht in vollem Umfang verausgabt. Die Mittel sind in das Folgejahr 2018 zu übertragen. Im Bereich der Jugendhilfe kommt es zu Einsparungen in Höhe von rd. 1,3 Mio. € durch weniger benötigte Hilfeleistungen als kalkuliert. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen weichen rd. 4,9 Mio. € (22,37%) von der fortgeschriebenen Haushaltsplanung ab. Davon resultieren rd. 3,5 Mio. € aus sich verschiebenden Grundstücksgeschäften. Die Aufwendungen wurden bei den Ermächtigungsübertragungen bzw. im Nachtrag 2018 berücksichtigt. Finanzergebnis Gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung konnte das Finanzergebnis um rd. 730 T€ (22,06%) verbessert werden. Aufgrund der Niedrigzinsphase und der nicht benötigten Kreditermächtigung fallen die Zinsaufwendungen niedriger aus als kalkuliert. In Anlage I werden die Abweichungen pro Budget dargestellt. Spalte 3 weist die fortgeschriebene Haushaltsplanung. Das tatsächliche Ist-Ergebnis pro Budget gem. vorliegendem Jahresabschlussentwurf 2017 wird in Spalte 4 ausgewiesen. Die Differenz zwischen fortgeschriebener Haushaltsplanung und Ist-Ergebnis ist in Spalte 5 dargestellt. Vorlage Nr.: 120/2018 . Seite 4 / 4 Auf die weiteren Erläuterungen im Anhang und Lagebericht zu den Abweichungen der Ist-Ergebnisse gegenüber den fortgeschriebenen Ansätzen der Haushaltsplanung 2017 und den Ist-Ergebnissen des Jahres 2016 innerhalb der einzelnen Produktbereiche wird verwiesen. Der Entwurf des Jahresabschlusses muss vom Rat nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bis zum 31.12.2018 festgestellt werden. Die Hauptprüfung des Jahresabschlussentwurfs vor Ort soll bereits im Mai abgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2018: Die Haushaltsplanung für das Jahr 2018 weist ein positives Jahresergebnis in Höhe von rd. 3,4 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der übertragenen Aufwandsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich im fortgeschriebenen Ergebnisplan ein Defizit in Höhe von 3.943.577,53 €, (vgl. Vorlage 108/2018 in dieser Sitzung). Auf Grundlage des Entwurf des Jahresabschlusses 2017 würde die Ausgleichsrücklage zum 01.01.2018 einen Bestand von rd. 16,7 € ausweisen. Bei vollständiger Inanspruchnahme aller Ermächtigungen 2018 verbleibt zum 31.12.2018 nach derzeitigem Stand ein Betrag von rd. 12,7 Mio. € zur Deckung zukünftiger Defizite zur Verfügung.