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Beschlusstext (Richtlinien zur Nutzung öffentlicher Liegenschaften)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
10.12.18, 16:01
Aktualisiert
30.12.18, 00:53
Beschlusstext (Richtlinien zur Nutzung öffentlicher Liegenschaften)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 10. Dezember 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 14. Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 08.11.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Richtlinien zur Nutzung öffentlicher Liegenschaften Herr Linzenich erklärt, dass es bislang keine Richtlinien für die Nutzung und die Vergabe der gemeindlichen Liegenschaften gibt. Die erarbeitete Vorlage wird zur Kenntnis genommen, jedoch besteht Einigkeit darüber, dass es bis zu einer Beschlussfassung noch intensiver Vorbereitung und Beratung bedarf. Es wird entschieden, dass ein Arbeitskreis gegründet wird, in den von jeder Fraktion zwei Mitglieder entsandt werden. Herr Meurers bittet darum, dass unter § 12 Entgeltbefreiung unbedingt die Feuerwehr dazu genommen werden soll/muss. Herr Linzenich erläutert, dass die Feuerwehr selbstverständlich darunter falle. Sie gehöre zur Gemeinde und werde daher nicht explizit aufgeführt. Es herrscht parteiübergreifend Unverständnis, warum die VHS Entgeltbefreiung genießt. Hier zu erläutert Herr Linzenich, dass satzungsmäßig geregelt ist, dass die Gemeinde der VHS die Räume entgeltfrei zur Verfügung stellt. Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung von Richtlinien für die Nutzungsüberlassung gemeindeeigener Liegenschaften zu beauftragen. 196/2018