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Mitteilungsvorlage (Facebookeintrag vom 12.10.2018 hier: schriftliche Anfrage von Herrn J.J. Schmitz vom 06.12.2018)

Daten

Kommune
Inden
Größe
89 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
12.12.18, 08:51
Aktualisiert
30.12.18, 00:53
Mitteilungsvorlage (Facebookeintrag vom 12.10.2018
hier: schriftliche Anfrage von Herrn J.J. Schmitz vom 06.12.2018) Mitteilungsvorlage (Facebookeintrag vom 12.10.2018
hier: schriftliche Anfrage von Herrn J.J. Schmitz vom 06.12.2018)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 277/2018 Datum Hauptamt 10.12.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Facebookeintrag vom 12.10.2018 hier: schriftliche Anfrage von Herrn J.J. Schmitz vom 06.12.2018 Mitteilung: Sehr geehrter Herr Schmitz, Zu 1.: Es ist durchaus bedenklich, dass Sie immer noch nicht akzeptieren wollen, dass es gegen Recht und Gesetz verstößt, wenn in einer Gemeinde eine sogenannte „schwarze Kasse“ geführt wird. Dass dies der Fall war, sollte mittlerweile keiner Diskussion mehr bedürfen. Es ist – entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung – auch unerheblich wofür die so an dem Haushalt vorbei geführten Gelder verwendet wurden. Alleine die Tatsache, dass Mittel Dritter nicht ordnungsgemäß im Haushalt verbucht und vereinnahmt wurden, erfüllt den Tatbestand der Rechtswidrigkeit. Jegliche Versuche, einen vom Kämmerer, vom Wirtschaftsprüfer, von Gutachtern und sogar von der Staatsanwaltschaft festgestellten Schaden zu leugnen und zu verschleiern, lassen eine Beteiligung an diesem rechtswidrigen Handeln vermuten. Zumindest entsteht hier der Eindruck, dass zu Lasten der Bürger dieser Gemeinde die Aufarbeitung und Verfolgung des rechtswidrigen Handelns vereitelt werden soll. Ich denke, damit dürfte Ihre Anfrage beantwortet sein. Zu 2.: Meine Erwiderung bezog sich auf einen von Ihnen lancierten Zeitungsartikel, in welchem behauptet wurde, Sie hätten keine Akteneinsicht erhalten. Sollte dies nicht korrekt sein, sollten Sie bei dem zuständigen Redakteur die Richtigstellung beantragen. Eine Einsichtnahme in staatsanwaltliche Ermittlungsakten ist nur über Einschaltung eines Anwalts und bei berechtigtem Interesse möglich. Sollten Sie dies wünschen, ist dies keine Sache der Gemeinde – respektive des Bürgermeisters – sondern von Ihnen selbst zu veranlassen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich im meinem eigenen Interesse selbst vorgenommen, im Übrigen – entgegen anderslautender Behauptungen – nicht im Namen oder auf Kosten der Gemeinde. 3. Insoweit besteht keinerlei Anspruch auf Vorlage von Vollmachten. 4. Die Verpflichtung eines Behördenleiters Anzeige zu erstatten, ergibt sich aus dem Gesetz. Der Landrat hat mir in seinem ersten Schreiben meine vollumfängliche Zuständigkeit in dieser Angelegenheit bestätigt. 5. Ich spreche von der Seniorenfahrt auf dem Rhein, an welcher Sie persönlich ebenfalls teilgenommen haben. Termin und Anlass sollten Ihnen daher durchaus bekannt sein. Allerdings wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht, dass diese Fahrt aus der schwarzen Kasse finanziert wurde. _______________________ Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters Anlage(n): (1) Anfrage zum Rat 12.12.2018 - Facebookeintrag Mitteilungsvorlage 277/2018 Seite 2