Daten
Kommune
Inden
Größe
89 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
12.12.18, 08:51
Aktualisiert
30.12.18, 00:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
277/2018
Datum
Hauptamt
10.12.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2018
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Facebookeintrag vom 12.10.2018
hier: schriftliche Anfrage von Herrn J.J. Schmitz vom 06.12.2018
Mitteilung:
Sehr geehrter Herr Schmitz,
Zu 1.: Es ist durchaus bedenklich, dass Sie immer noch nicht akzeptieren wollen, dass es gegen
Recht und Gesetz verstößt, wenn in einer Gemeinde eine sogenannte „schwarze Kasse“ geführt
wird. Dass dies der Fall war, sollte mittlerweile keiner Diskussion mehr bedürfen. Es ist – entgegen
der von Ihnen vertretenen Auffassung – auch unerheblich wofür die so an dem Haushalt vorbei
geführten Gelder verwendet wurden. Alleine die Tatsache, dass Mittel Dritter nicht ordnungsgemäß
im Haushalt verbucht und vereinnahmt wurden, erfüllt den Tatbestand der Rechtswidrigkeit.
Jegliche Versuche, einen vom Kämmerer, vom Wirtschaftsprüfer, von Gutachtern und sogar von
der Staatsanwaltschaft festgestellten Schaden zu leugnen und zu verschleiern, lassen eine
Beteiligung an diesem rechtswidrigen Handeln vermuten. Zumindest entsteht hier der Eindruck,
dass zu Lasten der Bürger dieser Gemeinde die Aufarbeitung und Verfolgung des rechtswidrigen
Handelns vereitelt werden soll. Ich denke, damit dürfte Ihre Anfrage beantwortet sein.
Zu 2.: Meine Erwiderung bezog sich auf einen von Ihnen lancierten Zeitungsartikel, in welchem
behauptet wurde, Sie hätten keine Akteneinsicht erhalten. Sollte dies nicht korrekt sein, sollten Sie
bei dem zuständigen Redakteur die Richtigstellung beantragen. Eine Einsichtnahme in
staatsanwaltliche Ermittlungsakten ist nur über Einschaltung eines Anwalts und bei berechtigtem
Interesse möglich. Sollten Sie dies wünschen, ist dies keine Sache der Gemeinde – respektive des
Bürgermeisters – sondern von Ihnen selbst zu veranlassen.
Nicht mehr und nicht weniger habe ich im meinem eigenen Interesse selbst vorgenommen, im
Übrigen – entgegen anderslautender Behauptungen – nicht im Namen oder auf Kosten der
Gemeinde.
3. Insoweit besteht keinerlei Anspruch auf Vorlage von Vollmachten.
4. Die Verpflichtung eines Behördenleiters Anzeige zu erstatten, ergibt sich aus dem Gesetz. Der
Landrat hat mir in seinem ersten Schreiben meine vollumfängliche Zuständigkeit in dieser
Angelegenheit bestätigt.
5. Ich spreche von der Seniorenfahrt auf dem Rhein, an welcher Sie persönlich ebenfalls
teilgenommen haben. Termin und Anlass sollten Ihnen daher durchaus bekannt sein. Allerdings
wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht, dass diese Fahrt aus der schwarzen Kasse finanziert wurde.
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Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Anlage(n):
(1) Anfrage zum Rat 12.12.2018 - Facebookeintrag
Mitteilungsvorlage 277/2018
Seite 2