Daten
Kommune
Inden
Größe
137 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 16:18
Aktualisiert
30.12.18, 00:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
1.13.22
06.12.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2018
TOP Ein Ja
Nein
146/2017
2. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt
Beschlussentwurf:
Der Gemeinderat beschließt, die Zusammenarbeit mit dem Rautenberg Verlag in der Sache
„Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden und Langerwehe“ fortzuführen und ab dem 01.01.2019 die
Veröffentlichungen wie folgt zu ändern:
1. Nur die kompletten Niederschriften aus Sitzungen des Gemeinderates und des Hauptausschusses
werden veröffentlicht. Alle anderen Niederschriften werden nicht veröffentlicht, sondern es
erfolgt ein Hinweis auf den Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus und auf die
Niederschrift im öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems der Gemeinde Inden.
2. Geburtstagsglückwünsche werden anlässlich des 80., des 85., des 90. und ab dem 90. Geburtstag
jährlich nur ausschließlich mit Einverständniserklärung der Bürgerinnen und Bürger
veröffentlicht. Das gilt auch für Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne
Hochzeit
3. Die Informationen Dritter z.B. Kreis Düren und VHS werden – wenn möglich – in gekürzter
Form veröffentlicht.
Begründung:
Das gemeinsame Mitteilungsblatt der Gemeinden Inden und Langerwehe als Nachfolger des
amtlichen Mitteilungsblattes dient zur öffentlichen Kommunikation aller wichtigen
Angelegenheiten der Gemeinde und kann auch von Vereinen oder sonstigen Dritten als
Informations- und Publikationsplattform genutzt werden.
Bereits am 06.09.2017 wurden im Ältestenrat verschiedene Anregungen gegeben, die Kosten für
das Mitteilungsblatt zu senken. Im Ältestenrat wurde um Erstellung einer Beschlussvorlage mit
entsprechenden Vorschlägen gebeten.
Derzeit werden folgende Inhalte im Mitteilungsblatt veröffentlicht:
- „Der Bürgermeister informiert“,
- Nachrichten aus der Gemeinde bzw. von Veranstaltungen der Einrichtungen der Gemeinde,
- „Der Kreis Düren informiert“
- „Die VHS Rur-Eifel informiert“
- Hinweisbekanntmachungen,
- vollständige öffentliche Niederschriften der Gremien der Gemeinde Inden (in 2017 teils über
mehrere Seiten). Ab dem 01.01.2018 gibt es nur noch die Bekanntgabe der Beschlüsse (ebenfalls
teilweise mehre Seiten). Von keiner Seite wurden Beschwerden oder Nachfragen an die Verwaltung
getragen.
- Glückwünsche zu Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Lebensjahr jährlich - seit dem Inkrafttreten der
neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU der vom 25. März 2018 nur noch jeder
Geburtstag nach ausdrücklichem Wunsch der Jubilare mit Einverständniserklärung
- für Ehejubiläen gilt die gleiche Regelung
- Nachrufe,
- Stellenausschreibungen der Gemeinde,
- Veranstaltungskalender
- Veröffentlichungen von privaten Unternehmen bei einem Bezug zur Gemeinde
publiziert.
Die jeweiligen Textlängen bzw. Inhalte sind sehr unterschiedlich und somit nicht genau zu
beziffern. Die gesammelten Ausgaben des Jahres 2017 und 2018 können gerne zur Einsicht zur
Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2017 wurden durchschnittlich in der Rubrik amtliche
Bekanntmachungen drei Seiten veröffentlicht, 2018 bis August ebenfalls drei Seiten.
Eine Abstimmung mit der Gemeinde Langerwehe in Bezug auf Überschneidungen, die beide
Gemeinden betreffen, wie z.B. „Kreis Düren informiert“, ist sehr schwierig. Dies liegt in folgenden
Faktoren begründet:
1. Die zuständigen Kollegen haben unterschiedliche Dienstzeiten.
2. Es sind Urlaubs- und Krankheitsvertretungen zu berücksichtigen.
3. Die Korrekturabzüge werden zu wechselnden Zeiten zugeschickt. Dies ist teilweise schon
innerhalb einer Gemeinde problematisch.
Artikel können beim Verlag auch kostenlos eingestellt werden unter Lokales. Hier sind aber konkret
die Vereine oder die Parteien oder Fraktionen angesprochen. Für Berichte im Lokalteil gibt es
keinen Korrekturabzug vor der Veröffentlichung. Außerdem besteht kein Anspruch auf
Veröffentlichung im Lokalteil. Sollte kein Platz mehr frei sein, wird der Artikel nicht in die
Ausgabe genommen und müsste bei der nächsten Ausgabe neu eingestellt werden.
Auch wirtschaftlich gesehen ist eine weitere Zusammenarbeit mit dem Rautenberg Verlag günstiger
als mit anderen Anbietern.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 mehrheitlich die im Beschlussentwurf
aufgeführten Festlegungen getroffen, obwohl die Verwaltung die finanziellen Nachteile dargestellt
hat. Der Beschluss führt zu einer mehr als Verdopplung der Kosten, die entsprechend in den
Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt werden müssen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Beschlussvorlage 146/2017 2. Ergänzung
☒ ja
☐ nein
Seite 2
Finanzierungsbedarf gesamt:
24.000 €
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
8.000 €
zweites Folgejahr
8.000 €
drittes Folgejahr
8.000 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Veranschlagung im Haushalt bei
010 111 002 | 5431002
wenn ja:
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Allgem. Vertreter
Fachbereichsleiter
Kämmerer
des Bürgermeisters
Beschlussvorlage 146/2017 2. Ergänzung
Seite 3