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Beschlussvorlage (Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt)

Daten

Kommune
Inden
Größe
137 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 16:18
Aktualisiert
30.12.18, 00:53
Beschlussvorlage (Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt) Beschlussvorlage (Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt) Beschlussvorlage (Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt 1.13.22 06.12.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein 146/2017 2. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt, die Zusammenarbeit mit dem Rautenberg Verlag in der Sache „Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden und Langerwehe“ fortzuführen und ab dem 01.01.2019 die Veröffentlichungen wie folgt zu ändern: 1. Nur die kompletten Niederschriften aus Sitzungen des Gemeinderates und des Hauptausschusses werden veröffentlicht. Alle anderen Niederschriften werden nicht veröffentlicht, sondern es erfolgt ein Hinweis auf den Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus und auf die Niederschrift im öffentlichen Bereich des Ratsinformationssystems der Gemeinde Inden. 2. Geburtstagsglückwünsche werden anlässlich des 80., des 85., des 90. und ab dem 90. Geburtstag jährlich nur ausschließlich mit Einverständniserklärung der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Das gilt auch für Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit 3. Die Informationen Dritter z.B. Kreis Düren und VHS werden – wenn möglich – in gekürzter Form veröffentlicht. Begründung: Das gemeinsame Mitteilungsblatt der Gemeinden Inden und Langerwehe als Nachfolger des amtlichen Mitteilungsblattes dient zur öffentlichen Kommunikation aller wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und kann auch von Vereinen oder sonstigen Dritten als Informations- und Publikationsplattform genutzt werden. Bereits am 06.09.2017 wurden im Ältestenrat verschiedene Anregungen gegeben, die Kosten für das Mitteilungsblatt zu senken. Im Ältestenrat wurde um Erstellung einer Beschlussvorlage mit entsprechenden Vorschlägen gebeten. Derzeit werden folgende Inhalte im Mitteilungsblatt veröffentlicht: - „Der Bürgermeister informiert“, - Nachrichten aus der Gemeinde bzw. von Veranstaltungen der Einrichtungen der Gemeinde, - „Der Kreis Düren informiert“ - „Die VHS Rur-Eifel informiert“ - Hinweisbekanntmachungen, - vollständige öffentliche Niederschriften der Gremien der Gemeinde Inden (in 2017 teils über mehrere Seiten). Ab dem 01.01.2018 gibt es nur noch die Bekanntgabe der Beschlüsse (ebenfalls teilweise mehre Seiten). Von keiner Seite wurden Beschwerden oder Nachfragen an die Verwaltung getragen. - Glückwünsche zu Geburtstagsjubiläen ab dem 70. Lebensjahr jährlich - seit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU der vom 25. März 2018 nur noch jeder Geburtstag nach ausdrücklichem Wunsch der Jubilare mit Einverständniserklärung - für Ehejubiläen gilt die gleiche Regelung - Nachrufe, - Stellenausschreibungen der Gemeinde, - Veranstaltungskalender - Veröffentlichungen von privaten Unternehmen bei einem Bezug zur Gemeinde publiziert. Die jeweiligen Textlängen bzw. Inhalte sind sehr unterschiedlich und somit nicht genau zu beziffern. Die gesammelten Ausgaben des Jahres 2017 und 2018 können gerne zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2017 wurden durchschnittlich in der Rubrik amtliche Bekanntmachungen drei Seiten veröffentlicht, 2018 bis August ebenfalls drei Seiten. Eine Abstimmung mit der Gemeinde Langerwehe in Bezug auf Überschneidungen, die beide Gemeinden betreffen, wie z.B. „Kreis Düren informiert“, ist sehr schwierig. Dies liegt in folgenden Faktoren begründet: 1. Die zuständigen Kollegen haben unterschiedliche Dienstzeiten. 2. Es sind Urlaubs- und Krankheitsvertretungen zu berücksichtigen. 3. Die Korrekturabzüge werden zu wechselnden Zeiten zugeschickt. Dies ist teilweise schon innerhalb einer Gemeinde problematisch. Artikel können beim Verlag auch kostenlos eingestellt werden unter Lokales. Hier sind aber konkret die Vereine oder die Parteien oder Fraktionen angesprochen. Für Berichte im Lokalteil gibt es keinen Korrekturabzug vor der Veröffentlichung. Außerdem besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung im Lokalteil. Sollte kein Platz mehr frei sein, wird der Artikel nicht in die Ausgabe genommen und müsste bei der nächsten Ausgabe neu eingestellt werden. Auch wirtschaftlich gesehen ist eine weitere Zusammenarbeit mit dem Rautenberg Verlag günstiger als mit anderen Anbietern. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 mehrheitlich die im Beschlussentwurf aufgeführten Festlegungen getroffen, obwohl die Verwaltung die finanziellen Nachteile dargestellt hat. Der Beschluss führt zu einer mehr als Verdopplung der Kosten, die entsprechend in den Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt werden müssen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Beschlussvorlage 146/2017 2. Ergänzung ☒ ja ☐ nein Seite 2 Finanzierungsbedarf gesamt: 24.000 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr 8.000 € zweites Folgejahr 8.000 € drittes Folgejahr 8.000 € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Veranschlagung im Haushalt bei 010 111 002 | 5431002 wenn ja: ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Allgem. Vertreter Fachbereichsleiter Kämmerer des Bürgermeisters Beschlussvorlage 146/2017 2. Ergänzung Seite 3