Daten
Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 16:18
Aktualisiert
30.12.18, 00:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
22 22 02
06.12.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2018
TOP Ein Ja
Nein
256/2018
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Erlass einer Hebesatzsatzung
Beschlussentwurf:
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 750 v. H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1000 v. H.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 750 v. H. festgesetzt.
Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft und ist unbefristet.
Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 13.12.2017 außer Kraft.
Begründung:
Die Gemeinde Inden befindet sich seit 2012 in einem Haushaltssicherungskonzept. Im Jahre 2018
wurde die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) beschlossen und genehmigt.
Für das Haushaltsjahr 2019 bzw. für den Doppelhaushalt 2019/2020 laufen derzeit die
Vorbereitungen.
Aktuell lassen sich keine derart gravierenden Veränderungen in den Kommunalfinanzen feststellen,
dass bereits im Jahr 2019 von der im HSK dargestellten Entwicklung der Hebesätze abgewichen
werden könnte.
Die Verwaltung schlägt daher vor, in der Hebesatzsatzung die im HSK genannten Hebesätze auf die
Grund- und Gewerbesteuer an zu wenden.
Die Hebesatzsatzung ist notwendig, da bis zu einem Inkrafttreten der nächsten Haushaltssatzung
andernfalls die alten Hebesätze weiter Bestand hätten und die Abgabepflichtigen dann im Laufe des
Jahres 2019 einen Änderungsbescheid erhalten würden. Dies führt sowohl bei den Betroffenen als
auch in der Verwaltung zu einem Mehraufwand, der mit der Hebesatzsatzung verhindert werden
kann. Ferner ist die entsprechende Zahllast somit zu Beginn des Jahres bereits bekannt und
entsprechend eingeplant werden.
Die GroKo hat in der Sitzung des Hauptausschusses die als Anlage beigefügte Stellungnahme
abgegeben und eine Änderung der Hebesätze abgelehnt.
Die UDB Inden Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Gründen haben erklärt, dass sie ohne
Kenntnis der aktuellen Haushaltszahlen einer Erhöhung der Hebesätze nicht zugestimmt werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
☐ nein
Mehrerträge in Höhe
von rund 1,288 Mio.
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Hebesatzsatzung Beschlusvorlage Rat 13.12.2018
(2) Stellungnahme zum Erlass Hebesatzsatzung 2019
Beschlussvorlage 256/2018 1. Ergänzung
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