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Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.12.18, 16:18
Aktualisiert
30.12.18, 00:53
Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung) Beschlussvorlage (Erlass einer Hebesatzsatzung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 22 22 02 06.12.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2018 TOP Ein Ja Nein 256/2018 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Erlass einer Hebesatzsatzung Beschlussentwurf: Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 750 v. H. 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1000 v. H. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird auf 750 v. H. festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft und ist unbefristet. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 13.12.2017 außer Kraft. Begründung: Die Gemeinde Inden befindet sich seit 2012 in einem Haushaltssicherungskonzept. Im Jahre 2018 wurde die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) beschlossen und genehmigt. Für das Haushaltsjahr 2019 bzw. für den Doppelhaushalt 2019/2020 laufen derzeit die Vorbereitungen. Aktuell lassen sich keine derart gravierenden Veränderungen in den Kommunalfinanzen feststellen, dass bereits im Jahr 2019 von der im HSK dargestellten Entwicklung der Hebesätze abgewichen werden könnte. Die Verwaltung schlägt daher vor, in der Hebesatzsatzung die im HSK genannten Hebesätze auf die Grund- und Gewerbesteuer an zu wenden. Die Hebesatzsatzung ist notwendig, da bis zu einem Inkrafttreten der nächsten Haushaltssatzung andernfalls die alten Hebesätze weiter Bestand hätten und die Abgabepflichtigen dann im Laufe des Jahres 2019 einen Änderungsbescheid erhalten würden. Dies führt sowohl bei den Betroffenen als auch in der Verwaltung zu einem Mehraufwand, der mit der Hebesatzsatzung verhindert werden kann. Ferner ist die entsprechende Zahllast somit zu Beginn des Jahres bereits bekannt und entsprechend eingeplant werden. Die GroKo hat in der Sitzung des Hauptausschusses die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben und eine Änderung der Hebesätze abgelehnt. Die UDB Inden Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Gründen haben erklärt, dass sie ohne Kenntnis der aktuellen Haushaltszahlen einer Erhöhung der Hebesätze nicht zugestimmt werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja ☐ nein Mehrerträge in Höhe von rund 1,288 Mio. € € € € € ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Hebesatzsatzung Beschlusvorlage Rat 13.12.2018 (2) Stellungnahme zum Erlass Hebesatzsatzung 2019 Beschlussvorlage 256/2018 1. Ergänzung Seite 2