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Beschlusstext (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
119 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
10.01.19, 14:48
Aktualisiert
24.01.19, 23:13
Beschlusstext (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen) Beschlusstext (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen)

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STADT MUSTERSTADT Musterstadt, 08.11.2018 BESCHLUSS (Vorabversion) aus der 29. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am Mittwoch, 07.11.2018 Öffentliche Sitzung TOP 10. Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen Beschluss: 6096/18 - 1. Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Förderschulen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Krefelder Förderschulen sowie die benachbarten Schulträger zu diesem Entwurf des Schulentwicklungsplanes anzuhören. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende zur näheren Prüfung anempfohlenen bauliche Maßnahme die Raumbedarfe zu konkretisieren und die Möglichkeiten der baulichen Umsetzung zu untersuchen: - Gründung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 4. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Schülerzahlentwicklungen sowohl im Primar- wie auch im Sekundarstufenbereich der LES-Förderschulen jährlich zu beobachten - ob das Angebot der Franz-Stollwerck-Schule im Primarbereich LES ausreichend bleibt oder ob eine weitere Förderschule LES im Primarbereich erforderlich wird und - ob das Angebot der Erich-Kästner-Schule und der Schule am Uerdinger Rundweg im Sekundarbereich LES ausreichend bleibt oder ggf. ein Ausbau vorzugsweise am Standort Uerdinger Rundweg erforderlich wird. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der unter 3. genannten Maßnahmen auf das vom Rat am 5.7.2018 beschlossene Schulbauprogramm (Vorlage 5232/18) zu ermitteln sowie einen Vorschlag zu erarbeiten, wie diese Maßnahmen in das Schulbauprogramm eingefügt werden können. Dabei sollen insbesondere die zur Umsetzung zusätzlich benötigten finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen dargestellt werden. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung der notwendigen Anhörungen den Schulentwicklungsplan 2018/2019 – 2023/2024 für die städtischen Förderschulen dem Rat nach Vorberatung in den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss aus 29. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 2 von 2