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Beschlusstext (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
140 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
29.08.18, 08:49
Aktualisiert
24.01.19, 23:20
Beschlusstext (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG 
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags) Beschlusstext (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG 
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags)

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Inhalt der Datei

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Beschluss Gremium Sitzungstermin 27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Mittwoch, 27.06.2018 Sitzungsort Uhrzeit Sitzungsraum C 2 - "Stadt Venlo" im Rathaus 18:15 Uhr Öffentliche Sitzung 3. Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags 5256/18 Der Vertreter der Stadt Krefeld in der Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt: „(3) Die Einberufung soll unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einer Woche erfolgen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder in der Textform des § 126b BGB insbesondere auch als E-Mail. In dringenden Fällen kann eine kürzere Frist gewählt werden, jedoch beträgt die Mindestfrist 3 Tage.“ 2. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt: „(1) Gesellschafterversammlungen werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates schriftlich oder in der Textform des § 126b BGB insbesondere auch als E-Mail unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.“ 3. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird um einen weiteren Absatz i) ergänzt, der wie folgt lautet: „i) Im Falle einer Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft unterliegt der Beschluss der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld.“ 4. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird ergänzt und lautet wie folgt: „(3) Die Finanzplanung ist eine auf der Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres entwickelte Vorausschau im Bereich des Erfolgs- und Vermögensplanes für das laufende Geschäftsjahr und die darauf folgenden vier Geschäftsjahre. Sie ist dem Rat der Stadt Krefeld zur Kenntnis zu geben.“ 5. § 14 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt: „(5) Hinsichtlich der Bekanntmachungen und Auslegung des Jahresabschlusses sind neben eventuellen handelsrechtlichen Bekanntmachungspflichten die Regelungen des § 108 Abs. 3 Ziffer 1 Buchstabe c der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.“ Mehrheitlich dafür bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE Krefeld, 01.08.2018 Für die Richtigkeit: Melanie Krohnen Schriftführerin Beschluss aus 27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 2 von 2