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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
32 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
25.10.18, 17:17
Aktualisiert
24.01.19, 23:20
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW) Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW)

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Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 28. Sitzung des Rates Donnerstag, 05.07.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 6. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und 5315/18 Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW Beschluss: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016 gemäß § 96 (1) S. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 02.02.2018, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom 05.07.2017 durch Beschluss fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 (1) S. 2 GO NRW, den beim Jahresabschluss 2016 festgestellten Fehlbetrag von 5.711.795,02 Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 (1) S. 4 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung. Krefeld, 02.08.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 28. Sitzung des Rates 2 von 2