Daten
Kommune
Krefeld
Größe
139 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
25.10.18, 17:17
Aktualisiert
24.01.19, 23:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
28. Sitzung des Rates
Donnerstag, 05.07.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP
10.
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbH & Co. KG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss:
5256/18
Der Vertreter der Stadt Krefeld in der Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt:
„(3) Die Einberufung soll unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens
einer Woche erfolgen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder in der Textform des § 126b
BGB insbesondere auch als E-Mail. In dringenden Fällen kann eine kürzere Frist gewählt
werden, jedoch beträgt die Mindestfrist 3 Tage.“
2. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt:
„(1) Gesellschafterversammlungen werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
schriftlich oder in der Textform des § 126b BGB insbesondere auch als E-Mail unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen, soweit das
Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.“
3. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird um einen weiteren Absatz i) ergänzt, der
wie folgt lautet:
„i) Im Falle einer Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft unterliegt der Beschluss der
vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld.“
4. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird ergänzt und lautet wie folgt:
„(3) Die Finanzplanung ist eine auf der Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres
entwickelte Vorausschau im Bereich des Erfolgs- und Vermögensplanes für das laufende
Geschäftsjahr und die darauf folgenden vier Geschäftsjahre. Sie ist dem Rat der Stadt Krefeld zur Kenntnis zu geben.“
5. § 14 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt:
„(5) Hinsichtlich der Bekanntmachungen und Auslegung des Jahresabschlusses sind neben
eventuellen handelsrechtlichen Bekanntmachungspflichten die Regelungen des § 108 Abs.
3 Ziffer 1 Buchstabe c der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.“
Krefeld, 02.08.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 28. Sitzung des Rates
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