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Beschlusstext (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
139 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
25.10.18, 17:17
Aktualisiert
24.01.19, 23:20
Beschlusstext (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG 
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags) Beschlusstext (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG 
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags)

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Inhalt der Datei

Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 28. Sitzung des Rates Donnerstag, 05.07.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 10. Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags Beschluss: 5256/18 Der Vertreter der Stadt Krefeld in der Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt: „(3) Die Einberufung soll unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einer Woche erfolgen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder in der Textform des § 126b BGB insbesondere auch als E-Mail. In dringenden Fällen kann eine kürzere Frist gewählt werden, jedoch beträgt die Mindestfrist 3 Tage.“ 2. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt: „(1) Gesellschafterversammlungen werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates schriftlich oder in der Textform des § 126b BGB insbesondere auch als E-Mail unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.“ 3. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird um einen weiteren Absatz i) ergänzt, der wie folgt lautet: „i) Im Falle einer Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft unterliegt der Beschluss der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld.“ 4. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wird ergänzt und lautet wie folgt: „(3) Die Finanzplanung ist eine auf der Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres entwickelte Vorausschau im Bereich des Erfolgs- und Vermögensplanes für das laufende Geschäftsjahr und die darauf folgenden vier Geschäftsjahre. Sie ist dem Rat der Stadt Krefeld zur Kenntnis zu geben.“ 5. § 14 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet wie folgt: „(5) Hinsichtlich der Bekanntmachungen und Auslegung des Jahresabschlusses sind neben eventuellen handelsrechtlichen Bekanntmachungspflichten die Regelungen des § 108 Abs. 3 Ziffer 1 Buchstabe c der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.“ Krefeld, 02.08.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 28. Sitzung des Rates 2 von 2