Daten
Kommune
Krefeld
Größe
121 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
25.10.18, 17:17
Aktualisiert
24.01.19, 23:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
28. Sitzung des Rates
Donnerstag, 05.07.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP
30.
Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmüh- 5049/18
lenfeld –
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3644) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld - als Satzung beschlossen.
2. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der
Anlage Nr. 3 zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße / Kimplerstraße / Altmühlenfeld - (Anlage Nr. 4) wird zugestimmt.
4. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 287 - Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg, zwischen Anrather
Straße und Kimplerstraße 5. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 sollen alle gefassten
Beschlüsse der folgenden Bebauungspläne aufgehoben werden:
- Bebauungsplan Nr. 757 - Beiderseits Erkelenzer Straße / nördlich Anrather Straße -
Krefeld, 02.08.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 28. Sitzung des Rates
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