Daten
Kommune
Krefeld
Größe
222 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
25.10.18, 17:17
Aktualisiert
24.01.19, 23:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
28. Sitzung des Rates
Donnerstag, 05.07.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP
37.
Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld 5217/18
–
Einleitender Beschluss
Beschluss:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Kohlplatzweg,
Rathenaustraße und der Straße Rheinfeld, der begrenzt wird
- im Nordosten durch die Flächen des Kleingartenvereins „Grüner Weg“ e.V. KR-Linn,
- im Osten durch den Kohlplatzweg,
- im Südwesten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Rathenaustraße und
- im Nordwesten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Straße Rheinfeld
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt
sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 813 außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 379 – Südlich Essener Straße zwischen Königsberger Straße, Feuerwache und Hafenstraße –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld
wird der Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – neu auf
Rang 17 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der
Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Krefeld, 02.08.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 28. Sitzung des Rates
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