Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltungen „Fischeln Open", „Krefeld Pur", „Bottermaat", „Herbstfest", „Erntedankfest", „Krefeld elektrisch", „Adventsmarkt" und „Weihnachtsmarkt" - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 5738/18 DB))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
224 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Beschlusstext (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltungen „Fischeln Open", „Krefeld Pur", „Bottermaat", „Herbstfest", „Erntedankfest", „Krefeld elektrisch", „Adventsmarkt" und „Weihnachtsmarkt"
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 5738/18 DB)) Beschlusstext (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltungen „Fischeln Open", „Krefeld Pur", „Bottermaat", „Herbstfest", „Erntedankfest", „Krefeld elektrisch", „Adventsmarkt" und „Weihnachtsmarkt"
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 5738/18 DB))

öffnen download melden Dateigröße: 224 kB

Inhalt der Datei

Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 29. Sitzung des Rates Dienstag, 18.09.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 17. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass 5892/18 der Veranstaltungen „Fischeln Open", „Krefeld Pur", „Bottermaat", „Herbstfest", „Erntedankfest", „Krefeld elektrisch", „Adventsmarkt" und „Weihnachtsmarkt" - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 5738/18 DB) Beschluss: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Oellers am 29.08.2018 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) von 16.11.2006 (Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - GV. NRW.- Seite 516) in der geltenden Fassung wird verordnet: §1 Verkaufsstellen für den Verkauf von Waren aller Art dürfen aus Anlass der Veranstaltungen 1. "Fischeln Open" im Stadtgebiet Krefeld-Fischeln am 09. September 2018, 2. "Krefeld pur" im Innenstadtbereich und „Bottermaat“ in Krefeld-Hüls am 16. September 2018, 3. "Herbstfest" im Stadtbezirk Krefeld-Uerdingen am 30. September 2018, 4. "Erntedankfest" im Stadtgebiet Krefeld-Nord am 07.Oktober 2018 5. "Krefeld elektrisch" im Innenstadtbereich am 04. November 2018, 6. "Adventsmarkt" in den Stadtgebieten Krefeld-Fischeln, Krefeld-Hüls, Krefeld-Uerdingen und Krefeld-Nord am 02. Dezember 2018 und 7. "Weihnachtsmarkt" im Innenstadtbereich am 16. Dezember 2018 jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geöffnet sein. §2 (1) Stadtgebiete im Sinne dieser Verordnung sind die Stadtbezirke der vom Rat der Stadt Krefeld am 17. November 1989 beschlossenen Bezirkseinteilung, soweit die Verordnung nichts anderes bestimmt. (2) Innenstadtgebiet im Sinne dieser Verordnung ist der Bereich zwischen Deutscher Ring, Preußenring, Oranierring, Nassauer Ring, Blumentalstraße, Leyentalstraße, Philadelphiastraße, Voltastraße und Ritterstraße. §3 Ordnungswidrig im Sinne des § 13 Ladenöffnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Verordnung Verkaufsstellen offenhält. §4 Die Verordnung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion der Grünen Krefeld, 19.09.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 29. Sitzung des Rates 2 von 2