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Beschlusstext (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
128 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Beschlusstext (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz -
Einleitender Beschluss) Beschlusstext (1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz -
Einleitender Beschluss)

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Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 29. Sitzung des Rates Dienstag, 18.09.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 19. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz 5686/18 Einleitender Beschluss Beschluss: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich des Theaterplatzes, welcher im Wesentlichen begrenzt wird durch die St.-Anton-Straße, die Königstraße, die Verlängerung der Carl-Wilhelm-Straße und den Ostwall - im Norden durch die vorhandenen Gebäude der Mediothek bzw. des Stadttheaters in Verlängerung der Carl-Wilhelm-Straße, - Im Osten durch den Ostwall, - im Süden durch die St.-Anton-Straße, - im Westen durch die Königstraße ein Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 – Theaterplatz – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der folgende Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 686 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 686 – Theaterplatz – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird die 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 686 - Theaterplatz – neu auf Rang 7 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen die Stimme von Rf. Brauers Krefeld, 19.09.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 29. Sitzung des Rates 2 von 2