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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung – Güterbahnhof Süd – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
213 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung – Güterbahnhof Süd – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung – Güterbahnhof Süd – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 29. Sitzung des Rates Dienstag, 18.09.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 23. Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung – Güterbahnhof Süd – Ent5332/18 scheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschluss: 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 5332/18) entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung – Güterbahnhof Süd – in der durch violette Eintragung ergänzten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung – Güterbahnhof Süd – (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 5332/18) wird zugestimmt. 4. Mit dem Inkrafttreten des in Rede stehenden Bebauungsplanes treten die ihm entgegen stehenden früher getroffenen Festsetzungen außer Kraft. Insbesondere treten außer Kraft die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes - Nr. 742 – Güterbahnhof Süd – soweit diese den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 742 1. Änderung betreffen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Stimmenthaltung von Rf. Brauers Krefeld, 19.09.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 29. Sitzung des Rates 2 von 2