Daten
Kommune
Krefeld
Größe
218 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
29. Sitzung des Rates
Dienstag, 18.09.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP
25.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall Einleitender Beschluss
5610/18 -
Beschluss:
1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Krefeld-Mitte, südlich
Dreikönigenstraße, der begrenzt wird
- im Süden durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung an der Lindenstraße,
- im Westen durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung an der Hubertusstraße,
- im Norden durch die Dreikönigenstraße und
- im Osten durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung am Westwall
ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt
sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 (V) – Südlich Dreikönigenstraße zwischen
Hubertusstraße und Westwall –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll derjenige Teilbereich des Bebauungsplans
Nr. 539 - Hubertusstr./ Evertsstr./ Marktstr./ Neue Linner Str./ Luisenstr./Schwertstr./ Südwall/ Lindenstr. - außer Kraft gesetzt werden, der durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 820 (V) überlagert wird,
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen
Hubertusstraße und Westwall – neu auf Rang 34 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei Stimmenthaltung von Rf. Brauers
Krefeld, 19.09.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 29. Sitzung des Rates
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