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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
218 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall -
Einleitender Beschluss) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall -
Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 29. Sitzung des Rates Dienstag, 18.09.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 25. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall Einleitender Beschluss 5610/18 - Beschluss: 1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Krefeld-Mitte, südlich Dreikönigenstraße, der begrenzt wird - im Süden durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung an der Lindenstraße, - im Westen durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung an der Hubertusstraße, - im Norden durch die Dreikönigenstraße und - im Osten durch die hintere Grenze der Blockrandbebauung am Westwall ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 820 (V) – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll derjenige Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 539 - Hubertusstr./ Evertsstr./ Marktstr./ Neue Linner Str./ Luisenstr./Schwertstr./ Südwall/ Lindenstr. - außer Kraft gesetzt werden, der durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 820 (V) überlagert wird, 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 820 – Südlich Dreikönigenstraße zwischen Hubertusstraße und Westwall – neu auf Rang 34 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Stimmenthaltung von Rf. Brauers Krefeld, 19.09.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 29. Sitzung des Rates 2 von 2