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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
127 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße
Einleitender Beschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße
Einleitender Beschluss)

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Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 29. Sitzung des Rates Dienstag, 18.09.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 26. Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwas- 5776/18 serstraße Einleitender Beschluss Beschluss: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Gemarkung Bockum, Flur 12, Flurstücke 87 und 88 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße - Schönwasserstraße 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 821 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 306 – nördlich Kaiserplatz und Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kaiserstraße und Schönwasserstraße –. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße/Schönwasserstraße neu auf Rang 29 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Stimmenthaltung von Rf. Brauers Krefeld, 19.09.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 29. Sitzung des Rates 2 von 2