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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 822 - Willy-Brandt-Platz - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
131 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 822 - Willy-Brandt-Platz -
Einleitender Beschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 822 - Willy-Brandt-Platz -
Einleitender Beschluss)

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Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 29. Sitzung des Rates Dienstag, 18.09.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 27. Bebauungsplan Nr. 822 - Willy-Brandt-Platz 5687/18 Einleitender Beschluss Beschluss: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich am Willy-Brandt-Platz - im Norden durch die vorhandenen Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, - im Westen durch den Kreisverkehr Willy-Brandt-Platz bzw. die Bestandsbebauung Ritter straße 217, - im Süden durch die Ritterstraße, - im Osten durch die Bestandsbebauung Ritterstraße 181-187 (ehemalige Brotfabrik „Im Brahm“) ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 822 – Willy-Brandt-Platz – II. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der folgende Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 822 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 524 – Kölner Str./ Hauptbahnhof-Bahnanlage/ Ritterfeld/ Ritterstr. – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 822 – Willy-Brandt-Platz – neu auf Rang 8 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Krefeld, 19.09.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 29. Sitzung des Rates 2 von 2