Daten
Kommune
Krefeld
Größe
131 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
29. Sitzung des Rates
Dienstag, 18.09.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP
27.
Bebauungsplan Nr. 822 - Willy-Brandt-Platz 5687/18 Einleitender Beschluss
Beschluss:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich am Willy-Brandt-Platz
- im Norden durch die vorhandenen Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,
- im Westen durch den Kreisverkehr Willy-Brandt-Platz bzw. die Bestandsbebauung Ritter
straße 217,
- im Süden durch die Ritterstraße,
- im Osten durch die Bestandsbebauung Ritterstraße 181-187 (ehemalige Brotfabrik „Im
Brahm“)
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt
sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 822 – Willy-Brandt-Platz –
II. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der folgende Bebauungsplan innerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 822 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 524 – Kölner Str./ Hauptbahnhof-Bahnanlage/ Ritterfeld/ Ritterstr. –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld
wird der Bebauungsplan Nr. 822 – Willy-Brandt-Platz – neu auf Rang 8 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten
versetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Krefeld, 19.09.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 29. Sitzung des Rates
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