Daten
Kommune
Krefeld
Größe
136 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
29.10.18, 13:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
29. Sitzung des Rates
Dienstag, 18.09.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP
39.
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die
5932/18 BVR Busverkehr Rheinland GmbH
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, die BVR Busverkehr Rheinland GmbH (BVR
GmbH) mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen
Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehrs (ÖSPV) auf dem Gebiet der Stadt Krefeld im Wege der Direktvergabe
eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems wie folgt zu
betrauen:
Linie 076: Krefeld – Kamp-Lintfort vom 01.12.2019 – 31.12.2024
2. Die laufende Betrauung für die Betriebsleistungen der BVR GmbH in der Stadt Krefeld
wird von der Stadt Krefeld mit Wirkung zu dem vorgenannten Anfangstermin der Direktvergabe unter der Bedingung zurückgenommen, dass zeitgleich die entsprechende Direktvergabe an die BVR GmbH wirksam wird. Ansonsten wird die laufende Betrauung zeitgleich zum Wirksamwerden der jeweiligen Direktvergabe an die BVR GmbH zurückgenommen.
3. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem jeweiligen
ÖDLA sowie aus den Inhalten des Nahverkehrsplans der Stadt Krefeld in der jeweils geltenden Fassung. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.
4. Die Verwaltung der Stadt Krefeld wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergaben an die BVR GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und
Handlungen vorzunehmen.
5. Der Rat der Stadt Krefeld ermächtigt ferner die Verwaltung, Änderungen und Anpassungen des ÖDLA während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Krefeld sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Gebiet der Stadt Krefeld hat sich die BVR GmbH mit dem Aufgabenträger im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die
Ergebnisse werden durch die BVR GmbH an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR
AöR) weitergeleitet, so dass eine Umsetzung der Vorgaben gewährleistet ist.
6. Als Finanzierungsbetrag wird für den Zeitraum vom jeweiligen Wirksamwerden der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 der aktuell gültige Betrag von 0,7516 EUR je
Buskilometer festgeschrieben. Eine Veränderung dieses Betrages kann nur nach den Regelungen der §§ 19a und 19b der Satzung des Zweckverbandes VRR zu den lokalen Anhörungsgesprächen erfolgen. Von Seiten der Stadt Krefeld wird - wie bisher - eine verbundweite Finanzierungsregelung der BVR GmbH angestrebt.
7. Sollten innerhalb des Gebiets des VRR – ohne ehemaliges VGN-Gebiet - ein oder mehrere Aufgabenträger von der BVR GmbH einen günstigeren Kilometersatz als 0,7516 EUR
erhalten, strebt die Stadt Krefeld an, lediglich diesen niedrigeren Kilometersatz zu zahlen.
8. Das zur Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 anstehende Leistungsvolumen
der BVR GmbH auf dem Stadtgebiet Krefeld kann nur in Abstimmung mit der Stadt Krefeld
angepasst werden.
9. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Krefeld zum ÖSPV-Finanzierungssystem vom
08.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 24.06.2010
und vom 05.02.2015 bleiben von den Regelungen der Ziffern 1 bis 7 dieses Beschlusses
unberührt. Maßgebend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss ist die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans, soweit die BVR GmbH innerhalb des VRR-Gebietes Betriebsleistungen erbringt.
10. Sollte die VRR AöR bei einer vertieften Prüfung zu dem Schluss kommen, dass die
Linie 076 nicht an die BVR GmbH direktvergabefähig ist, wird dieser Beschluss aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und von Rf. Brauers
Krefeld, 19.09.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 29. Sitzung des Rates
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