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Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
33 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
10.09.18, 16:54
Aktualisiert
24.01.19, 23:22
Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW) Beschlusstext (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW)

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Inhalt der Datei

Haupt- und Beschwerdeausschuss Beschluss Gremium Sitzungstermin 26. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses Donnerstag, 05.07.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 16:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 6. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 und 5315/18 Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW Beschluss: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2016 gemäß § 96 (1) S. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), in Kraft getreten am 02.02.2018, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom 05.07.2017 durch Beschluss fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 (1) S. 2 GO NRW, den beim Jahresabschluss 2016 festgestellten Fehlbetrag von 5.711.795,02 Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 (1) S. 4 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE Krefeld, 23.08.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 26. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses 2 von 2