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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
223 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
10.09.18, 16:54
Aktualisiert
24.01.19, 23:22
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – 
Einleitender Beschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – 
Einleitender Beschluss)

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Haupt- und Beschwerdeausschuss Beschluss Gremium Sitzungstermin 26. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses Donnerstag, 05.07.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 16:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 37. Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld 5217/18 – Einleitender Beschluss Beschluss: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Kohlplatzweg, Rathenaustraße und der Straße Rheinfeld, der begrenzt wird - im Nordosten durch die Flächen des Kleingartenvereins „Grüner Weg“ e.V. KR-Linn, - im Osten durch den Kohlplatzweg, - im Südwesten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Rathenaustraße und - im Nordwesten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Straße Rheinfeld ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 813 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 379 – Südlich Essener Straße zwischen Königsberger Straße, Feuerwache und Hafenstraße – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – neu auf Rang 17 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Krefeld, 23.08.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 26. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses 2 von 2