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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
135 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
07.11.18, 16:48
Aktualisiert
24.01.19, 23:23
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße
Einleitender Beschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwasserstraße
Einleitender Beschluss)

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Haupt- und Beschwerdeausschuss Beschluss Gremium Sitzungstermin 27. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses Dienstag, 18.09.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 16:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 14. Bebauungsplan Nr. 821 - Bunker Friedrich-Ebert-Straße / Schönwas- 5776/18 serstraße Einleitender Beschluss Beschluss: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Gemarkung Bockum, Flur 12, Flurstücke 87 und 88 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße - Schönwasserstraße 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 821 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 306 – nördlich Kaiserplatz und Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kaiserstraße und Schönwasserstraße –. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 821 – Bunker Friedrich-Ebert-Straße/Schönwasserstraße neu auf Rang 29 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Krefeld, 19.09.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 27. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses 2 von 2