Daten
Kommune
Krefeld
Größe
219 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.10.18, 11:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
27. Sitzung des Rates
Dienstag, 29.05.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP 5.
Ermächtigungsbeschluss der Stadt Krefeld für die Direktvergabe
5175/18
eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs.
2 V0 (EG) 1370/2007 und nach Maßgabe des VRR – Finanzierungssystems
Beschluss:
1. Die Stadt Krefeld stimmt zu, dass die Duisburger Verkehrsgesellschaft mbH (DVG) nach
Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ab dem
01.01.2020 im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 V0 (EG) 1370/2007 und Maßgabe des VRR – Finanzierungssystems
durch die Eigentümerkommune Stadt Duisburg betraut wird. Die Laufzeit der Betrauung
richtet sich nach dem Beschluss der Eigentümerkommune Stadt Duisburg. Sie beträgt 22,5
Jahre.
2. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Nahverkehrsplänen der Städte Krefeld und Duisburg. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.
3. Die Verwaltung wird angewiesen, diesen Beschluss der Stadt Duisburg und dem VRR
zur weiteren Umsetzung im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 V0 (EG) 1370/2007
zuzuleiten.
4. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Gebiet der Stadt Krefeld
hat sich die DVG mit der Verwaltung der Stadt Krefeld im Rahmen der Informations- und
Abstimmungspflichten abzustimmen. Die Ergebnisse werden an die Verwaltung der Stadt
Duisburg und den VRR weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist.
5. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Krefeld zum ÖSPV-Finanzierungssystem vom
08.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom
24.06.2010 und vom 05.02.2015 bleiben von der Regelung dieses Beschlusses unberührt.
Maßgebend für die Betrauung sind die Anwendung des VRR – Verbundtarifs, des VRR –
Informationssystems und des VRR – Fahrplans.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei Stimmenthaltung von Rf. Brauers
Krefeld, 14.06.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 27. Sitzung des Rates
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