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Beschlusstext (Ermächtigungsbeschluss der Stadt Krefeld für die Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 V0 (EG) 1370/2007 und nach Maßgabe des VRR – Finanzierungssystems)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
219 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.10.18, 11:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:29
Beschlusstext (Ermächtigungsbeschluss der Stadt Krefeld für die Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 V0 (EG) 1370/2007 und nach Maßgabe des VRR – Finanzierungssystems) Beschlusstext (Ermächtigungsbeschluss der Stadt Krefeld für die Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 V0 (EG) 1370/2007 und nach Maßgabe des VRR – Finanzierungssystems)

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Inhalt der Datei

Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 27. Sitzung des Rates Dienstag, 29.05.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 5. Ermächtigungsbeschluss der Stadt Krefeld für die Direktvergabe 5175/18 eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 V0 (EG) 1370/2007 und nach Maßgabe des VRR – Finanzierungssystems Beschluss: 1. Die Stadt Krefeld stimmt zu, dass die Duisburger Verkehrsgesellschaft mbH (DVG) nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung einschließlich der damit verbundenen Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ab dem 01.01.2020 im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) nach Art. 5 Abs. 2 V0 (EG) 1370/2007 und Maßgabe des VRR – Finanzierungssystems durch die Eigentümerkommune Stadt Duisburg betraut wird. Die Laufzeit der Betrauung richtet sich nach dem Beschluss der Eigentümerkommune Stadt Duisburg. Sie beträgt 22,5 Jahre. 2. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem ÖDLA sowie aus den Nahverkehrsplänen der Städte Krefeld und Duisburg. Der ÖDLA wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen. 3. Die Verwaltung wird angewiesen, diesen Beschluss der Stadt Duisburg und dem VRR zur weiteren Umsetzung im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 V0 (EG) 1370/2007 zuzuleiten. 4. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben auf dem Gebiet der Stadt Krefeld hat sich die DVG mit der Verwaltung der Stadt Krefeld im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten abzustimmen. Die Ergebnisse werden an die Verwaltung der Stadt Duisburg und den VRR weitergeleitet, so dass die Kontrolle der Vorgaben gewährleistet ist. 5. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Krefeld zum ÖSPV-Finanzierungssystem vom 08.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 24.06.2010 und vom 05.02.2015 bleiben von der Regelung dieses Beschlusses unberührt. Maßgebend für die Betrauung sind die Anwendung des VRR – Verbundtarifs, des VRR – Informationssystems und des VRR – Fahrplans. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Stimmenthaltung von Rf. Brauers Krefeld, 14.06.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 27. Sitzung des Rates 2 von 2