Daten
Kommune
Krefeld
Größe
127 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.10.18, 11:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
27. Sitzung des Rates
Dienstag, 29.05.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP
20.
Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Kre- 5097/18
felder Straße / Untere Mühlengasse - ; Aufstellung und öffentliche
Auslegung
und Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018 für den Ausschuss für
Stadtplanung und Stadtsanierung
Beschluss:
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I.
S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Kurfürstenstraße,
Alte Krefelder Straße und Untere Mühlengasse ein Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen.
Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse –
2. Über die bei der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne
der Begründung zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage 2 zur Vorlage Nr.
5097/18) wird zugestimmt.
4. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt.
6. Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll innerhalb seines Geltungsbereiches
folgender Bebauungsplan außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr./ Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse –
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und von Rf. Brauers
Krefeld, 14.06.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 27. Sitzung des Rates
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