Daten
Kommune
Krefeld
Größe
127 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.10.18, 11:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Rat
Beschluss
Gremium
Sitzungstermin
27. Sitzung des Rates
Dienstag, 29.05.2018
Sitzungsort
Uhrzeit
Saal 1 des Seidenweberhauses
17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP
21.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstra- 5020/18
ße - Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschluss:
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I.
S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich Dürerstraße ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist
der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 811
(V) – westlich Dürerstraße –
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage 2 zur
Vorlage entschieden.
3. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 3 zur Vorlage Nr.
5020/18) wird zugestimmt.
4. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
5. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 811 (V) - westlich Dürer
Straße - werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen aufgehoben. Insbesondere treten außer Kraft die Festsetzungen des Fluchtlinienplanes Nr. 51 Moltkestraße - Hunzingerstraße - Grenzstraße - Uerdinger-Straße - (rechtskräftig seit
08.09.1893). Soweit diese den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - betreffen.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE bei Stimmenthaltung von Rf. Brauers
Krefeld, 14.06.2018
Für die Richtigkeit:
Karsten Schüller
Schriftführer
Beschluss aus 27. Sitzung des Rates
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