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Beschlusstext (Stadthaus)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
28 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
16.10.18, 11:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:30
Beschlusstext (Stadthaus) Beschlusstext (Stadthaus)

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Inhalt der Datei

Rat Beschluss Gremium Sitzungstermin 27. Sitzung des Rates Dienstag, 29.05.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 17:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 29. Stadthaus 5377/18 Beschluss: Der Rat fordert die Verwaltung auf - auf Basis dieses Beschlusses - eine Verwaltungsvorlage mit einem entsprechenden Beschlussentwurf für die Ratssitzung am 5. Juli 2018 zu erstellen. 1. Unabhängig von weiteren Verfahrensschritten ist durch die Verwaltung sicherzustellen, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und abgeschlossen wird. 2. Das bisherige Verfahren zur Sanierung des Stadthauses wird weitergeführt, unter Beachtung folgender Punkte: - mit einem neuen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis unter Beibehaltung der Architektursprache Egon Eiermanns, aber unter Streichung der rein konservatorischen Maßnahmen - Wahrung folgender Fristen: - 31.07.2018 - Einreichung Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bei der UDB - 30.09.2018 - Bearbeitung und Vorbescheid durch die UDB - 31.01.2019 - Verfahren zur Benehmensherstellung der UDB mit dem LVR 3. Sollte nach dieser Frist eine Benehmensherstellung vorliegen, dann ist die Kostenübersicht für eine Sanierung bis zum Fertigstellungsdatum zu aktualisieren. 4. Parallel dazu ist die Prüfung eines Neubaus (HOAI LPH 1 und 2), zunächst ohne weitere externe Beauftragung, einzuleiten und bis zum 31.01.2019 abzuschließen. 5. Die hierbei erforderlichen Rahmenparameter und Bedarfe sind zu ermitteln und fortlaufend darzustellen. Hierbei sind moderne stadtplanerische und architektonische Aspekte, z.B. aus Erfahrungen unserer Partnerstadt Venlo oder durch Experten der Stadt Amsterdam, zu berücksichtigen. Es sind ökologische Erkenntnisse entsprechend dem anerkannten Stand der Technik zu beachten. 6. Die perspektivischen Anforderungen (Personal, Technik, Raumausstattung etc.) an einen zentrierten, modernen und innovativen Verwaltungsstandort sind mit einzubeziehen. 7. Die politischen Gremien behalten sich weitere Entscheidungen, insbesondere unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen, vor, dies bedeutet keine Präjudizierung auf die Sanierung des Stadthauses. 8. Darüber hinaus ist ein Raumangebot für die Ansiedlung weiterer Fachbereiche entsprechend zu prüfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Krefeld, 14.06.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 27. Sitzung des Rates 2 von 2