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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse - ; Aufstellung und öffentliche Auslegung und Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018 für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
135 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
10.09.18, 16:54
Aktualisiert
24.01.19, 23:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse - ; Aufstellung und öffentliche Auslegung
und Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018 für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse - ; Aufstellung und öffentliche Auslegung
und Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018 für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung)

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Haupt- und Beschwerdeausschuss Beschluss Gremium Sitzungstermin 25. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses Dienstag, 29.05.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 16:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 20. Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Kre- 5097/18 felder Straße / Untere Mühlengasse - ; Aufstellung und öffentliche Auslegung und Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018 für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung Beschluss: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich zwischen Kurfürstenstraße, Alte Krefelder Straße und Untere Mühlengasse ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – 2. Über die bei der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 5097/18) wird zugestimmt. 4. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 5. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. 6. Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll innerhalb seines Geltungsbereiches folgender Bebauungsplan außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr./ Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse – Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE Krefeld, 26.03.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 25. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses 2 von 2