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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
135 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
10.09.18, 16:54
Aktualisiert
24.01.19, 23:31
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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Haupt- und Beschwerdeausschuss Beschluss Gremium Sitzungstermin 25. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses Dienstag, 29.05.2018 Sitzungsort Uhrzeit Saal 1 des Seidenweberhauses 16:00 Uhr Öffentliche Sitzung TOP 21. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 811 (V) - westlich Dürerstra- 5020/18 ße - Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschluss: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich Dürerstraße ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 811 (V) – westlich Dürerstraße – 2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 3 zur Vorlage Nr. 5020/18) wird zugestimmt. 4. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 5. Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 811 (V) - westlich Dürer Straße - werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen aufgehoben. Insbesondere treten außer Kraft die Festsetzungen des Fluchtlinienplanes Nr. 51 Moltkestraße - Hunzingerstraße - Grenzstraße - Uerdinger-Straße - (rechtskräftig seit 08.09.1893). Soweit diese den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 811 (V) - westlich Dürerstraße - betreffen. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE Krefeld, 26.03.2018 Für die Richtigkeit: Karsten Schüller Schriftführer Beschluss aus 25. Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses 2 von 2