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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
115 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 10/19 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR für das Jahr 2019 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 10/19 - Seite - 2 - Begründung In seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage B beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung für das Jahr 2019 beschlossen. Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR schlägt auf der Grundlage des §2 (1) der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR und aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und anderer notwendiger Anpassungen folgende Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld AöR (GebSAbf) für das Jahr 2019 vor: Rückwirkende Satzung zum 01.01.2019 Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am 11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung, so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden. Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR hat daher vorgeschlagen, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das ist im vorliegenden Fall zulässig. Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2019 zu beschließen. Der vorliegende Satzungsentwurf ist mit der am 11.12.2018 vom Verwaltungsrat erlassenen Satzung gleich, bis auf die rückwirkende In-Kraft-Setzung zum 01.01.2019. Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2019 ist in § 7 der Satzung dargestellt. Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Veränderungen der Gebührensätze (§ 4 Abs. 2 GebSAbf) für die Behälter von Abfällen zur Beseitigung im Vergleich zu den Gebührensätzen aus dem Jahr 2018. Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2019 wird im Einzelnen verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß Ratsbeschluss vom 18.09.2018 bei den ausgewiesenen kalkulatorischen Zinsen mit einem Zinssatz von 6,24% gerechnet wurde. Im Rahmen einer Synopse werden die Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebs gegenübergestellt. Die Änderungen sind in Fettdruck dargestellt. Weitere redaktionelle Änderungen ergeben sich aus dem Übergang der Zuständigkeit der Abfallentsorgung von der Stadt Krefeld auf den Kommunalbetrieb Krefeld AöR. Drucksache 10/19 - Seite - 3 - Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. Anlage(n): (1) Anlage_A_zur_Vorlage GebSAbf 2019 (2) Anlage_B_zur_Vorlage_GebSAbf 2019 Drucksache 10/19 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 10/19 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: