Daten
Kommune
Krefeld
Größe
115 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
10/19 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.01.2019
beschließend
Betreff
Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR für das Jahr 2019 zu erlassen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 10/19 -
Seite - 2 -
Begründung
In seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR
den in der Anlage B beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche
Abfallentsorgung für das Jahr 2019 beschlossen.
Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR schlägt auf der Grundlage des §2 (1) der Satzung der Stadt
Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR und aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und anderer notwendiger Anpassungen folgende Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld AöR (GebSAbf) für das Jahr 2019 vor:
Rückwirkende Satzung zum 01.01.2019
Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am
11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung,
so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden.
Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR hat daher vorgeschlagen, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel
zu heilen. Das ist im vorliegenden Fall zulässig.
Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Gebührensatzung für die öffentliche
Abfallentsorgung mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2019 zu beschließen. Der vorliegende Satzungsentwurf ist mit der am 11.12.2018 vom Verwaltungsrat erlassenen Satzung
gleich, bis auf die rückwirkende In-Kraft-Setzung zum 01.01.2019.
Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2019 ist in § 7 der Satzung dargestellt.
Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Veränderungen
der Gebührensätze (§ 4 Abs. 2 GebSAbf) für die Behälter von Abfällen zur Beseitigung im Vergleich zu den Gebührensätzen aus dem Jahr 2018.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2019 wird im Einzelnen
verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß Ratsbeschluss vom 18.09.2018 bei
den ausgewiesenen kalkulatorischen Zinsen mit einem Zinssatz von 6,24% gerechnet wurde.
Im Rahmen einer Synopse werden die Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebs gegenübergestellt. Die Änderungen sind in Fettdruck dargestellt. Weitere redaktionelle Änderungen ergeben sich aus dem Übergang der Zuständigkeit der
Abfallentsorgung von der Stadt Krefeld auf den Kommunalbetrieb Krefeld AöR.
Drucksache 10/19 -
Seite - 3 -
Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat
der Stadt Krefeld.
Anlage(n):
(1) Anlage_A_zur_Vorlage GebSAbf 2019
(2) Anlage_B_zur_Vorlage_GebSAbf 2019
Drucksache 10/19 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
10/19 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: