Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 266 kB

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 11/19 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 11/19 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage A beiliegende Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019 beschlossen. Rückwirkende Satzung zum 01.01.2018 Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am 11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung, so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden. Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das ist im vorliegenden Fall zulässig. Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Abwassergebührensatzung mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2018 zu beschließen. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Klageverfahren zudem Punkte genannt, die zu einer Anpassung in der Gebührenkalkulation führen. Es ergeben sich daher entgegen der Darstellung in der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2018 folgende Änderungen: Materialaufwand, Fremdleistungen In der Kalkulation für das Jahr 2018 verringert sich der Ansatz 2018 von 8.325 T€ für das Betriebsführungsentgelt auf 8.037 T€. Diese Veränderung ergibt sich aufgrund eines Urteils im Rahmen des oben genannten Verfahrens des VG Düsseldorf. Zudem wird der Ansatz der Ersatzinvestitionen in Höhe von 298 T€ bemängelt. Das Betriebsführungsentgelt wurde um diesen Betrag reduziert. Gleichzeitig wurden Kosten aus einer Arbeitnehmerüberlassung in Höhe von 80 T€ als Fremdleistung in der Kalkulation zusätzlich angesetzt. In der Summe ergeben sich Gesamtkosten für Materialaufwand und Fremdleistungen in Höhe von 8.117 T€. Abwasserabgabe Die Kosten für die Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser werden an die aktuellen Erkenntnisse angepasst und erhöhen sich um 70 T€ auf 110 T€. Ansatz der Überdeckung aus Vorjahren Beim Niederschlagswasser wird auf einen Ansatz von Überdeckungen aus Vorjahren verzichtet. Von der Gesamtüberdeckung beim Schmutzwasser wurden für 2018 anteilig 560 T€ statt 701 T€ in der ursprünglichen Kalkulation angesetzt. Für das Jahr 2018 ergeben sich danach folgende Gebührensätze: Schmutzwasser: 3,39 €/m³ (2017: 3,50 €/m³, - 3,1%) Niederschlagswasser: 1,05 €/m²/Jahr (2017: 1,00 €/m²/Jahr, + 5,0%) Drucksache 11/19 - Seite - 3 - Grundwasser: 1,50 €/m³ (2017: 1,44 €/m³, + 4,2%) Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Inkrafttreten Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2018 ist in § 8 der Satzung dargestellt. Anlage(n): (1) Anlage A - Abwassergebührensatzung 2018 (2) Anlage B - Kalkulation 2018.pdf Drucksache 11/19 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 11/19 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: