Daten
Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
11/19 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.01.2019
beschließend
Betreff
Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von
Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von
Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2018 zu erlassen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
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mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 11/19 -
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Begründung
Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der
Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In
seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR
den in der Anlage A beiliegende Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR
über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019 beschlossen.
Rückwirkende Satzung zum 01.01.2018
Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am
11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung,
so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden.
Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das
ist im vorliegenden Fall zulässig.
Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Abwassergebührensatzung mit einem
rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2018 zu beschließen.
Für den Bereich der Abwasserbeseitigung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Klageverfahren zudem Punkte genannt, die zu einer Anpassung in der Gebührenkalkulation führen. Es
ergeben sich daher entgegen der Darstellung in der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2018
folgende Änderungen:
Materialaufwand, Fremdleistungen
In der Kalkulation für das Jahr 2018 verringert sich der Ansatz 2018 von 8.325 T€ für das Betriebsführungsentgelt auf 8.037 T€. Diese Veränderung ergibt sich aufgrund eines Urteils im Rahmen
des oben genannten Verfahrens des VG Düsseldorf. Zudem wird der Ansatz der Ersatzinvestitionen in Höhe von 298 T€ bemängelt. Das Betriebsführungsentgelt wurde um diesen Betrag reduziert.
Gleichzeitig wurden Kosten aus einer Arbeitnehmerüberlassung in Höhe von 80 T€ als Fremdleistung in der Kalkulation zusätzlich angesetzt.
In der Summe ergeben sich Gesamtkosten für Materialaufwand und Fremdleistungen in Höhe von
8.117 T€.
Abwasserabgabe
Die Kosten für die Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser werden an die
aktuellen Erkenntnisse angepasst und erhöhen sich um 70 T€ auf 110 T€.
Ansatz der Überdeckung aus Vorjahren
Beim Niederschlagswasser wird auf einen Ansatz von Überdeckungen aus Vorjahren verzichtet.
Von der Gesamtüberdeckung beim Schmutzwasser wurden für 2018 anteilig 560 T€ statt 701 T€ in
der ursprünglichen Kalkulation angesetzt.
Für das Jahr 2018 ergeben sich danach folgende Gebührensätze:
Schmutzwasser: 3,39 €/m³ (2017: 3,50 €/m³, - 3,1%)
Niederschlagswasser: 1,05 €/m²/Jahr (2017: 1,00 €/m²/Jahr, + 5,0%)
Drucksache 11/19 -
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Grundwasser: 1,50 €/m³ (2017: 1,44 €/m³, + 4,2%)
Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil
dieser Vorlage.
Inkrafttreten
Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2018 ist in § 8 der Satzung dargestellt.
Anlage(n):
(1) Anlage A - Abwassergebührensatzung 2018
(2) Anlage B - Kalkulation 2018.pdf
Drucksache 11/19 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
11/19 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: