Daten
Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
13/19 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.01.2019
beschließend
Betreff
Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von
Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019 zu erlassen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
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mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
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Begründung
Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der
Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In
seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR
den in der Anlage A beiliegenden Entwurf zur 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für
das Jahr 2019 beschlossen.
Rückwirkende Satzung zum 01.01.2019
Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am
11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung,
so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden.
Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das
ist im vorliegenden Fall zulässig.
Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende 1. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2019 zu beschließen.
Für den Bereich der Abwasserbeseitigung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Verfahren noch Punkte genannt, die zu einer Anpassung in der Gebührenkalkulation führen. Es ergeben
sich daher entgegen der Darstellung in der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2019 folgende
Änderungen:
Materialaufwand, Fremdleistungen
Die Kosten werden entgegen der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2019 um 9 T€ gesenkt.
Aufgrund des Urteils im oben genannten Verfahren wurde der Ansatz eines 3%igen Unternehmerwagnis auf 1% gesenkt. Der für das Jahr 2019 kalkulierte Materialaufwand und die Kosten für
Fremdleistungen betragen aus diesem Grund 3.926 T€ statt ursprünglich 3.934 T€.
Ansatz von Überdeckungen aus Vorjahren
Im Bereich des Niederschlagswassers wurde die gesamte Überdeckung dem Jahr 2016 i.H.v.
42.758 € und die gesamt Überdeckung 2017 i.H.v. 75.753 € kostenmindernd angesetzt. In der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2019 konnten nur 306,44 Euro aus dem Jahr 2016 angesetzt
werden, da der Rest der Überdeckung aus dem Jahr 2016 bereits in der Kalkulation für das Jahr
2018 angesetzt wurde. Aufgrund der Veränderungen in der Kalkulation für das Jahr 2018 kann der
Betrag nun für das Jahr 2019 in voller Höhe kostenmindernd angesetzt werden.
Fazit
Für das Jahr 2019 ergeben sich folgende Gebührensätze:
Schmutzwasser: 3,39 €/m³ (2018: 3,39 €/m³, +/- 0,0%)
Niederschlagswasser: 1,14 €/m²/Jahr (2018: 1,05 €/m²/Jahr, + 8,6%)
Grundwasser: 1,63 €/m³ (2018: 1,50 €/m³, + 8,7%)
Der Gebührensatz für die Einleitung von Schmutzwasser kann aufgrund der Berücksichtigung eines Teilbetrages aus der Überdeckung aus dem Jahr 2016 konstant gehalten werden.
Die Gebührensätze für Niederschlagswasser und Grundwasser hingegen müssen um 8,6% bzw.
8,7% erhöht werden. Wesentlicher Grund hierfür ist die zu erwartende Abwasserabgabe im Be-
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reich Niederschlagswasser. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die für eine Befreiung erforderlichen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt werden. Zudem stehen im Bereich des Niederschlagswassers keine Kompensationsmöglichkeiten wie beim Schmutzwasser durch eine entsprechende Berücksichtigung von erzielten Überdeckungen aus Vorjahren zur Verfügung.
Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil
dieser Vorlage.
Inkrafttreten
Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2019 ist in Artikel 2 der 1. Änderungssatzung dargestellt.
Anlage(n):
(1) Anlage A - 1.Änderungssatzung Abwasser 2019
(2) Anlage B - Kalkulation 2019.pdf
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
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1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: