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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 13/19 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 13/19 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage A beiliegenden Entwurf zur 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) für das Jahr 2019 beschlossen. Rückwirkende Satzung zum 01.01.2019 Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am 11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung, so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden. Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das ist im vorliegenden Fall zulässig. Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende 1. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2019 zu beschließen. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Verfahren noch Punkte genannt, die zu einer Anpassung in der Gebührenkalkulation führen. Es ergeben sich daher entgegen der Darstellung in der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2019 folgende Änderungen: Materialaufwand, Fremdleistungen Die Kosten werden entgegen der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2019 um 9 T€ gesenkt. Aufgrund des Urteils im oben genannten Verfahren wurde der Ansatz eines 3%igen Unternehmerwagnis auf 1% gesenkt. Der für das Jahr 2019 kalkulierte Materialaufwand und die Kosten für Fremdleistungen betragen aus diesem Grund 3.926 T€ statt ursprünglich 3.934 T€. Ansatz von Überdeckungen aus Vorjahren Im Bereich des Niederschlagswassers wurde die gesamte Überdeckung dem Jahr 2016 i.H.v. 42.758 € und die gesamt Überdeckung 2017 i.H.v. 75.753 € kostenmindernd angesetzt. In der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2019 konnten nur 306,44 Euro aus dem Jahr 2016 angesetzt werden, da der Rest der Überdeckung aus dem Jahr 2016 bereits in der Kalkulation für das Jahr 2018 angesetzt wurde. Aufgrund der Veränderungen in der Kalkulation für das Jahr 2018 kann der Betrag nun für das Jahr 2019 in voller Höhe kostenmindernd angesetzt werden. Fazit Für das Jahr 2019 ergeben sich folgende Gebührensätze: Schmutzwasser: 3,39 €/m³ (2018: 3,39 €/m³, +/- 0,0%) Niederschlagswasser: 1,14 €/m²/Jahr (2018: 1,05 €/m²/Jahr, + 8,6%) Grundwasser: 1,63 €/m³ (2018: 1,50 €/m³, + 8,7%) Der Gebührensatz für die Einleitung von Schmutzwasser kann aufgrund der Berücksichtigung eines Teilbetrages aus der Überdeckung aus dem Jahr 2016 konstant gehalten werden. Die Gebührensätze für Niederschlagswasser und Grundwasser hingegen müssen um 8,6% bzw. 8,7% erhöht werden. Wesentlicher Grund hierfür ist die zu erwartende Abwasserabgabe im Be- Drucksache 13/19 - Seite - 3 - reich Niederschlagswasser. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die für eine Befreiung erforderlichen Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt werden. Zudem stehen im Bereich des Niederschlagswassers keine Kompensationsmöglichkeiten wie beim Schmutzwasser durch eine entsprechende Berücksichtigung von erzielten Überdeckungen aus Vorjahren zur Verfügung. Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Inkrafttreten Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2019 ist in Artikel 2 der 1. Änderungssatzung dargestellt. Anlage(n): (1) Anlage A - 1.Änderungssatzung Abwasser 2019 (2) Anlage B - Kalkulation 2019.pdf Drucksache 13/19 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 13/19 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: