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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
63 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2018) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 15/19 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2018 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die Neufassung der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2018 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 15/19 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage A beiliegenden Entwurf zur 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2018 beschlossen. Rückwirkende Satzung zum 01.01.2018 Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am 13. Dezember 2017 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung, so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden. Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das ist im vorliegenden Fall zulässig. Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2018 zu beschließen. Der vorliegende Satzungsentwurf ist mit der am 13.12.2017 durch den Verwaltungsrat erlassenen Satzung gleich, bis auf die rückwirkende In-Kraft-Setzung zum 01.01.2018. Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2018 ist in § 5 der Satzung dargestellt. Anlage(n): (1) Anlage A - Entsorgungsgebührensatzung 2018 (2) Anlage B - Kalkulation Entsorgung 2018.pdf Drucksache 15/19 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 15/19 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: