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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
63 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 16/19 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 16/19 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage A beiliegenden Entwurf zur 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019 beschlossen. Rückwirkende Satzung zum 01. Januar 2019 Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am 11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung, so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden. Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das ist im vorliegenden Fall zulässig. Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01. Januar 2019 zu beschließen. Der vorliegende Satzungsentwurf ist mit der am 11. Dezember 2018 durch den Verwaltungsrat erlassenen Satzung gleich, bis auf die rückwirkende In-Kraft-Setzung zum 01. Januar 2019. Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01. Januar 2019 ist in Artikel 2 der Satzung dargestellt. Anlage(n): (1) Anlage A - 1.Änderungssatzung Entsorgung 2019.pdf (2) Anlage B - Kalkulation Entsorgung 2019 Drucksache 16/19 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 16/19 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: