Daten
Kommune
Krefeld
Größe
439 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
17/19 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.01.2019
beschließend
Betreff
Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld,
AöR für das Jahr 2019
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR für das
Jahr 2019 zu erlassen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 17/19 -
Seite - 2 -
Begründung
Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der
Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld.
In seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR
den in der Anlage A beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe
für das Jahr 2019 zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Krefeld beschlossen.
Rückwirkende Satzung zum 01.01.2019
Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am
11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung,
so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden.
Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das
ist im vorliegenden Fall zulässig.
Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Friedhofsgebührensatzung mit einem
rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2019 zu beschließen. Der vorliegende Satzungsentwurf ist
mit der am 11.12.2018 im Verwaltungsrat beschlossenen Satzung gleich, bis auf die rückwirkende
In-Kraft-Setzung zum 01.01.2019.
Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2019 ist in Artikel 2 der Friedhofsgebührensatzung dargestellt.
Begründung:
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 geht von folgenden Prämissen aus:
Kosten:
Für die Kalkulation wurden die Ergebnisse der Kostenrechnung für das Jahr 2017 zu Grunde gelegt. Für die Prognose der Kosten für das Jahr 2019 wurden die Personalkosten aus
dem Jahr 2017 mit den Tarifsteigerungen für die Jahre 2018 und 2019 hochgerechnet. Die
Sachkosten wurden in Höhe der durchschnittlichen Veränderungen des Index Erzeugerpreise gewerblicher Produkte hochgerechnet. Die kalkulatorischen Kosten bleiben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ermittelte Zinssatz der kalkulatorischen Kosten wurde leicht von 6,37% auf 6,24% gesenkt (siehe Ratsbeschluss vom 18.09.2018).
Kosten 2017
Personalkosten 2017
Sachkosten 2017
kalkulatorische Kosten 2017
Kostensteigerung von 2017 nach 2019
Kostensteigerung je Jahr
(€)
3.191.211,47
1.741.668,76
880.934,49
Steigerung Prognose 2019
183.973,34
3.375.184,81
24.005,94
1.765.674,70
0,00
880.934,49
5.813.814,72
207.979,28
3,58
1,79
6.021.794,00
Drucksache 17/19 -
Seite - 3 -
Finanzierung:
Die Kosten des Bereichs Friedhöfe werden zu 87,32% aus Gebühreneinnahmen finanziert.
2,77% werden für Kriegsgräber und jüdische Friedhöfe vom Bund erstattet und 9,91% der
Kosten werden durch die Stadt Krefeld getragen.
Die Finanzierung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Finanzierung des Bereichs Friedhöfe
Prognose 2019
Gebühren
Sargbestattungen
Urnenbestattungen
Nutzungsrechte
Trauerräume
Umbettungen
Grabmalgenehmigungen
Pflege Urnenkammern
Grabpflege (aus Rückgaben/Entzug von Gräbern)
Summe Gebühren (= Gebührenbedarf)
Entgelte für Gravuren
Bund
Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber
Pflege Kriegsgräber
Pflege jüdische Friedhöfe
Zuschuss Bund
Stadt Krefeld
öffentliches Grün Friedhöfe (10%)
Pflege bestimmter Ehrengräber
Verzicht auf Gebührenerhöhung für die Benutzung von
Trauerhallen aufgrund der Festschreibung der Gebühr
Nicht durch den Bund gedeckte Kosten für die Pflege der
Kriegsgräber und der jüdischen Friedhöfe
Summe Stadt Krefeld
Summe gesamt
752.688,37 €
419.828,02 €
3.447.300,33 €
415.496,38 €
17.332,92 €
48.998,45 €
12.725,07 €
104.270,00 €
5.218.639,52 €
39.859,69 €
94.981,08 €
51.811,23 €
19.729,14 €
166.521,45 €
405.640,82 €
4.216,00 €
145.401,00 €
41.515,38 €
596.773,21 €
6.021.793,87 €
Kalkulation
Die Kalkulation für das Jahr 2019 geht von einer insgesamt gleichbleibenden Zahl der Bestattungen aus. Der Trend Urnenbestattungen wird auch im Jahr 2019 anhalten und die
Fallzahlen wurden entsprechend hochgerechnet. Die Kalkulation geht von einer Kostendeckung zu 100% aus.
Aus der Kalkulation ergibt sich eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 0,32%.
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Bestattungen:
Aufgrund der steigenden Anzahl Urnenbestattungen steigen auch die Kosten in diesem Bereich bei gleichzeitiger Kostenreduzierung im Bereich der Sargbestattungen. Die Gebühren
für die Urnenbestattungen steigen somit etwas stärker als die der Sargbestattungen.
Benutzung der Trauerhallen
Aufgrund der zurückgehenden Nutzungen der Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen
wurde die Gebühr für die Nutzung der Trauerhallen auf dem Stand von 2012 festgeschrieben. Der sich daraus ergebende Fehlbetrag in Höhe von 145.401 Euro wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
Nutzungsrechte
Im Bereich der Nutzungsrechte werden immer häufiger sogenannte pflegefreie Gräber in
Gemeinschaftsgrabanlagen und in Baumgrabfeldern nachgefragt. Diese Grabarten benötigen aufgrund ihrer Gestaltung einen relativ großen Flächenanteil und die Gebühren für diese Grabarten sind folglich relativ hoch. Aus diesem Grunde können die Gebühren für die
Nutzungsrechte im Wesentlichen stabil gehalten werden.
Umbettungen, Aufstellen von Grabmalen und sonstige Gebühren
Die Gebühren für Umbettungen wurden im Rahmen der Kostensteigerungen angepasst.
Die Steigerung der Gebühren für die Genehmigung und Überwachung der Verkehrssicherheit sowie die sonstigen Gebühren bewegen sich ebenfalls im Rahmen der Kostensteigerungen.
Anlagen
Die erforderlichen Änderungen der Gebührensatzung sind als Anlage A beigefügt. In der
Anlage B sind die Veränderungen zu den aktuellen Gebührentarifen als Synopse dargestellt. Weitere redaktionelle Änderungen in der Gebührensatzung ergeben sich aus dem
Übergang der Zuständigkeit der Friedhöfe von der Stadt Krefeld auf den Kommunalbetrieb
Krefeld AöR.
Anlage(n):
(1) Anlage A - Friedhofsgebührensatzung 2019.pdf
(2) Anlage B - Synopse.pdf
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: