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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
96 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
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hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 20/19 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 20/19 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 10. Januar 2019 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage B beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019 zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Krefeld beschlossen. Rückwirkende Satzung zum 01.01.2019 Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am 11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung, so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden. Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das ist im vorliegenden Fall zulässig. Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2019 zu beschließen. Der vorliegende Satzungsentwurf ist mit der am 11.12.2018 im Verwaltungsrat erlassenen Satzung gleich, bis auf die rückwirkende In-Kraft-Setzung zum 01.01.2019. Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2019 ist in § 7 der Satzung dargestellt. Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Gebührensätze für die Straßenreinigung auf der Grundlage der Reinigungsklasse und für die Winterwartung auf der Grundlage der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse. Die Gebührensätze für die Straßenreinigung (§ 3 Ziffer 1 GebSRein) und die Winterwartung (§ 3 Ziffer 2 GebSRein) sind danach anzupassen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2019 wird im Einzelnen verwiesen. Im Rahmen einer Synopse werden die Gebührensätze des Entwurfs der neuen Fassung und der geltende Fassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld gegenübergestellt. Die Änderungen sind in Fettschrift dargestellt. Weitere redaktionelle Änderungen ergeben sich aus dem Übergang der Zuständigkeit der Straßenreinigung von der Stadt Krefeld auf den Kommunalbetrieb Krefeld AöR. Auszug aus der geltenden Fassung §3 Gebührenhöhe Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) 1. für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird Entwurf neue Fassung § 3 Ziffer 1 und 2 werden wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) 1. für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend Drucksache 20/19 - durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 66,85 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 60,20 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 53,48 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 28,65 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 25,80 EUR Seite - 3 - a) dem Anliegerverkehr dient 68,60 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 61,74 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 54,88 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 29,40 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 26,46 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 22,92 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 23,52 EUR in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 19,10 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 17,20 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 15,28 EUR in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 19,60 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 17,64 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 15,68 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 9,55 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 8,60 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 7,64 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 9,80 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 8,82 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 7,84 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 11,46 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 10,32 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 9,17 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 11,76 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 10,58 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 9,41 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch Drucksache 20/19 - Seite - 4 - eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 5,73 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 5,16 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,58 EUR 5,88 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 5,29 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,70 EUR in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient a) dem Anliegerverkehr dient 2,87 EUR 2,94 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,58 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,29 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,65 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,35 EUR In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben. In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben. 2. Und zusätzlich für die Winterwartung 2. Und zusätzlich für die Winterwartung in der Winterdienstklasse 1 in der Winterdienstklasse 2 in der Winterdienstklasse 3 1,53 EUR in der Winterdienstklasse 1 0,44 EUR in der Winterdienstklasse 2 0,11 EUR in der Winterdienstklasse 3 Anlage(n): (1) Anlage_A_zur Vorlage GebSRein 2019.pdf (2) Anlage_B_zur_Vorlage GebSRein 2019.pdf 1,22 EUR 0,37 EUR 0,11 EUR Drucksache 20/19 - Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 20/19 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: