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Verwaltungsvorlage (Anlage A - Entgeltordnung Wertstoffhof GSAK.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
61 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
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Inhalt der Datei

Anlage Zur Vorlage Nr. 21/19 Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) vom (Krefelder Amtsblatt Nr. , in Kraft getreten am Aufgrund des § 3 Abs. 1 sowie des § 7 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts vom 12.12.2016 (Krefelder Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2016, S 330-334), in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.04.2018 (Krefelder Amtsblatt Nr. 15a vom 13.04.2018; S. 69) und §§ 16, 17, 20 und 22 der Abfallsatzung der Stadt Krefeld (AbfS) vom 11.12.2003 in der aktuellen Fassung hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld AöR in seiner Sitzung am 11.12.2018 folgende Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) beschlossen: I. Entgeltpflichtige Leistungen Für Sonderleistungen der Abfallentsorgung außerhalb der planmäßigen Grundstücksentsorgung nach den Bestimmungen der der Abfallsatzung der Stadt Krefeld (AbfS) erhebt die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Tarife. Die Durchführung der Leistung kann von der vorherigen Entgeltzahlung abhängig gemacht werden. II. Leistungen und Entgelte 1. Für die Anlieferung von Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltes Holz Fahrzeugart Beladung/Füllgrad PKW a) Kofferraumladung Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) 7,00 b) Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank 14,00 a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 7,00 b) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster, umgeklappte Rückbank 14,00 Kombi Anlage Zur Vorlage Nr. 21/19 c) Van/Kleinbus Dachhohe Beladung, umgeklappte Rückbank 21,00 a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 7,00 b) Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster 35,00 c) Dachhohe Laderaumbeladung 63,00 Beladung entsprechend den o.g. Größen nach Festlegung durch die Wache der GSAK von 7,00 bis 112,00 PKW-Anhänger, Pritschenfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge 2. Für die Anlieferung von gemischten Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle) PKW a) b) a) b) Kofferraumladung 14,00 Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank 28,00 Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 14,00 Kofferraumladung bis Unterkante Fenster, 28,00 Kombi umgeklappte Rückbank c) Dachhohe Beladung, umgeklappte Rück42,00 bank a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 14,00 Van / Kleinbus b) Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster 70,00 c) Dachhohe Laderaumbeladung 126,00 PKW-Anhänger, Beladung entsprechend den o.g. Größen von 14,00 Pritschenfahrzeuge nach Festlegung durch die Wache der GSAK bis 224,00 und sonstige Fahrzeuge Für die Anlieferung von Bauschutt (ausschließlich mineralische Materialien wie z.B. 3. Mauerwerk, Ziegel, Betonabbruch, Fliesen, Kacheln, Ziegel, Mörtel- und Putzreste, Keramik (Waschbecken, Toiletten etc.)) PKW a) Kofferraumladung 3,50 b) Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank 7,00 a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 3,50 b) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster, 7,00 Kombi umgeklappte Rückbank c) Dachhohe Beladung, umgeklappte Rück10,50 bank a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 3,50 b) Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster 17,50 Van / Kleinbus c) Dachhohe Laderaumbeladung 31,50 PKW-Anhänger, Beladung entsprechend den o.g. Größen von 3,50 Pritschenfahrzeuge nach Festlegung durch die Wache der GSAK bis 56,00 und sonstige Fahrzeuge Anlage Zur Vorlage Nr. 21/19 4. Für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten Menge Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) Je Gerät 81,80 5. Für die Anlieferung von Grünabfällen Menge III. Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) Kleinstmengen bis zu 100 l 1,00 Über 100 l bis zu maximal 1 cbm 2,00 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) vom 17.03.2016 außer Kraft.