Daten
Kommune
Krefeld
Größe
228 kB
Erstellt
22.01.19, 09:46
Aktualisiert
22.01.19, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
21/19 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
29.01.2019
beschließend
Betreff
Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK
- Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
vorliegende Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der
GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG gemäß Anlage
zu beschließen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 21/19 -
Seite - 2 -
Begründung
1.
Einleitung
Die GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft mbH & Co. KG (GSAK) betreibt
auf der Grundlage des Betriebsvertrages vom 26.04.1994 einen Wertstoffhof am Bruchfeld 33,
47809 Krefeld und erhebt für die Annahme von Abfällen ein Entgelt. Mit Übertragung der Aufgaben
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, ist dieser
berechtigt die Entgeltordnung zu erlassen. Nach § 3 Abs. 1 sowie § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3
der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat
vor Erlass einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2019 dem Rat der Stadt Krefeld die Neufassung der Entgeltordnung empfohlen.
Rückwirkende Satzung zum 01.01.2019
Es wurde festgestellt, dass die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates am
11. Dezember 2018 nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde. Leidet eine Satzung,
so wie hier, an einem formellen Mangel, kann die Satzung insgesamt unter Beachtung der maßgeblichen Form- und Verfahrensanforderungen neu beschlossen und bekannt gemacht werden.
Vorliegend handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung. Der Kommunalbetrieb Krefeld, AöR schlägt vor, durch einen rückwirkenden Beschluss den formellen Mangel zu heilen. Das
ist im vorliegenden Fall zulässig.
Es wird vorgeschlagen, die als Beschlussvorlage anliegende Entgeltordnung für die Anlieferung
von Abfällen am Wertstoffhof der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH
& Co. KG (GSAK) mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2019 zu beschließen. Der
vorliegende Satzungsentwurf ist mit der am 11.12.2018 im Verwaltungsrat beschlossenen Satzung
gleich, bis auf die rückwirkende In-Kraft-Setzung zum 01.01.2019.
Das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2019 ist in Artikel III der Entgeltordnung
dargestellt.
2.
Erläuterungen
Derzeit werden am Wertstoffhof auf der Basis der geltenden Entgeltordnung für die Anlieferung
von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK vom 17.03.2016 folgende Entgelte erhoben:
1.
Für die Anlieferung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Baumischabfälle), Bauschutt, Rest- und
Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltem Holz
Fahrzeugart
Beladung/Füllgrad
Entgelt
in EURO
(inkl. 19% MwSt.)
PKW
a)
Kofferraumladung
7,00
b)
Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank
14,00
a)
Kofferraumladung bis Unterkante Fenster
7,00
b)
Kofferraumladung bis Unterkante Fenster, umgeklappte
Rückbank
14,00
c)
Dachhohe Beladung, umgeklappte Rückbank
21,00
a)
Kofferraumladung bis Unterkante Fenster
7,00
Kombi
Van/Kleinbus
Drucksache 21/19 -
Seite - 3 -
b)
Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster
35,00
c)
Dachhohe Laderaumbeladung
63,00
Beladung entsprechend den o.g. Größen nach Festlegung durch die Wache der GSAK
von 7,00
bis 112,00
PKW-Anhänger,
Pritschenfahrzeuge und
sonstige
Fahrzeuge
2.
3.
Für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten
Menge
Entgelt
in EURO
(inkl. 19% MwSt.)
Je Gerät
81,80
Für die Anlieferung von Grünabfällen
Menge
Entgelt
in EURO
(inkl. 19% MwSt.)
Kleinstmengen bis zu 100 l
1,00
Über 100 l bis zu maximal 1 cbm
2,00
Die zu erhebenden Entgelte decken hierbei nicht die für den Betrieb der Anlage aufzuwendenden
Kosten. Diese Kostenanteile werden vielmehr in der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung berücksichtigt.
Im Jahr 2017 erfolgten am Wertstoffhof insgesamt 86.944 Anlieferungen, von denen 39.781 kostenpflichtig erfolgten. Unter Berücksichtigung der Einnahmen in Höhe von ca. 400.000 € führte der
Betrieb des Wertstoffhofes im Jahr 2017 zu Gesamtkosten in Höhe von ca. 1 Mio €.
Der Anteil der Baumischabfälle an den Abfallanlieferungsmengen am Wertstoffhof und an den Entsorgungskosten für die angelieferten Abfälle beträgt regelmäßig ca. 40 %; im Jahr 2017 konkret
37% der angelieferten Abfallmenge.
Die Diskrepanz zwischen den eingenommenen Entgelten und den anfallenden Entsorgungskosten
ist hierbei bei den Baumischabfällen am deutlichsten. So führte die GSAK im Jahr 2017 eine stichprobenhafte Untersuchung zur Baumischabfallerfassung am Wertstoff durch. Hierbei wurden insgesamt 6 Abfallcontainer mit Anlieferungen von Baumischabfällen gefüllt. Es wurden insgesamt
1.253 € als Entgelte eingenommen. Für die Entsorgung der Abfälle fielen hingegen 3.784 € an.
Um zukünftig bei den Anlieferungen von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Baumischabfälle),
Bauschutt, Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltem Holz den durch die unterschiedlichen Schüttdichten verursachten spezifischen Entsorgungskosten der Abfallarten stärker Rechnung zu tragen, wird eine Anpassung der Entgelte vorgeschlagen. Hierbei bleiben die Anlieferungskosten für Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltes Holz in der derzeitigen Höhe
bestehen. Die Kosten für Anlieferungen von gemischten Bau- und Abbruchabfällen erhöhen sich
hingegen um den Faktor 2, die Kosten für die Anlieferung von Bauschutt reduzieren sich um den
Faktor 0,5.
In der nachfolgenden Tabelle werden die derzeitigen Entgelte den vorgeschlagenen Entgelten für
die Anlieferung von Abfallen am Wertstoffhof gegenüber gestellt:
Drucksache 21/19 -
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Gegenüberstellung der Entgelte am Wertstoffhof
Entgelte
derzeit
für die Anlieferung von
Abfällen in
EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
Entgelte
neu
für die Anlieferung von
Rest- und
Sperrmüll,
Altreifen und
unbehandeltem Holz in
EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
Entgelte
neu
für die Anlieferung von gemischten Bauund Abbruchabfällen (Baumischabfälle)
in EURO
(inkl.
19%MwSt.)
Entgelte
neu
für die
Anlieferung von
Bauschutt in
EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
Fahrzeugart
Beladung/Füllgrad
PKW
a)
Kofferraumladung
7,00
7,00
14,00
3,50
b)
Kofferraumladung, umgeklappte
Rückbank
Kofferraumladung bis Unterkante
Fenster
Kofferraumladung bis Unterkante
Fenster, umgeklappte Rückbank
14,00
14,00
28,00
7,00
7,00
7,00
14,00
3,50
14,00
14,00
28,00
7,00
c)
Dachhohe Beladung, umgeklappte
Rückbank
21,00
21,00
42,00
10,50
a)
Kofferraumladung bis Unterkante
Fenster
Laderaumbeladung bis Unterkante
Fenster
Dachhohe Laderaumbeladung
7,00
7,00
14,00
3,50
35,00
35,00
70,00
17,50
63,00
63,00
126,00
31,50
Beladung entsprechend den o.g.
Größen nach Festlegung durch die
Wache der GSAK
von 7,00
bis 112,00
von 7,00
bis 112,00
von 14,00
bis 224,00
von 3,50
bis 56,00
Kombi
a)
b)
Van/Kleinbus
b)
c)
PKW-Anhänger,
Pritschenfahrzeuge und sonstige
Fahrzeuge
Eine Anpassung der Entgelte für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten und von Grünabfällen ist nicht erforderlich, so dass diese in der bisherigen Höhe bestehen bleiben.
Anlage(n):
(1) Anlage A - Entgeltordnung Wertstoffhof GSAK.pdf
Drucksache 21/19 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6199/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
x
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: