Daten
Kommune
Krefeld
Größe
198 kB
Erstellt
19.11.18, 08:46
Aktualisiert
24.01.19, 23:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6149/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Süd
19.12.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
24.01.2019
vorberatend
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.01.2019
vorberatend
Rat
29.01.2019
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1.
2.
3.
4.
Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Oberdießemer Straße / Zur
Feuerwache ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu
entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer
Straße / Zur Feuerwache –
Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird
im Sinne der Anlage 2 entschieden.
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf.
Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage 3 zur Vorlage Nr.
6149/18) wird zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6149/18 -
5.
6.
Seite - 2 -
Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – werden die ihm entgegen stehenden früher getroffenen Festsetzungen innerhalb
des Geltungsbereiches aufgehoben. Insbesondere treten außer Kraft:
Nr. 345 – Oberdießemer Straße von Ritterstraße bis Maria Hilf, mit Rechtkraft vom
19.02.1972
Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung – Neue Ritterstraße / Dießemer Bruch, mit Rechtskraft
vom 16.07.1976
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll überdies der Fluchtlinienplan Nr. 16 – Oberdießemer Straße / Güterstraße / Neue Ritterstraße förmlich festgestellt am 02.12.1902,
aufgehoben werden.
II. Bezirksvertretung Süd
Die Bezirksvertretung Süd nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 798 zur Kenntnis.
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Seite - 3 -
Begründung
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – wird zur
Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen.
I.
Anlass und Ziele der Planung
Mit Datum vom 17.07.2015 wurden zwei Bauvoranfragen für das Grundstück Oberdießemer Straße Nr. 24 (Flurstücke Nrn. 450, 434, 386, 436, 451, 336 und 452, Flur 74, Gemarkung Krefeld) in
Krefeld-Süd gestellt.
Eine der Bauvoranfragen umfasste die Errichtung eines Lebensmittelnahversorgungsmarktes mit
Café und Kundenparkplatz. Die Erschließung des vorgelagerten Parkplatzes (92 Stellplätze) sollte
über die Oberdießemer Straße und die Straße Zur Feuerwache erfolgen. Die zweite Bauvoranfrage sah als Planungsalternative die Errichtung eines Fachmarktes mit 92 Stellplätzen auf dem
Grundstück Oberdießemer Straße Nr. 24 vor. Mit Datum vom 27.07.2017 wurden die Bauvoranfragen negativ beschieden.
Da sich das Vorhabengebiet außerhalb von im Zentrenkonzept 2014 festgelegten zentralen Versorgungsbereichen befindet, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Steuerung des
Einzelhandels erforderlich. Der Standort soll entsprechend der heutigen Prägung gewerblich entwickelt werden und vorrangig dem Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe dienen. Zugleich sollen durch den Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Krefelder Promenade planungsrechtlich vorbereitet werden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – ist
es,
•
das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen,
•
ein eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
BauNVO zu entwickeln,
•
die öffentlichen Verkehrsflächen zu sichern,
•
den Einzelhandel, unter Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten, zu steuern sowie
•
die Flächen für die Krefelder Promenade planungsrechtlich zu sichern.
II.
Geltendes Planrecht
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich folgender Bebauungs- bzw. Fluchtlinienpläne:
•
•
•
Bebauungsplan Nr. 345 – Oberdießemer Straße von Ritterstraße bis Maria Hilf, mit Rechtkraft vom 19.02.1972
Bebauungsplan Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung – Neue Ritterstraße / Dießemer
Bruch, mit Rechtskraft vom 16.07.1976
Fluchtlinienplan Nr. 16 – Oberdießemer Straße / Güterstraße / Neue Ritterstraße förmlich
festgestellt am 02.12.1902
Die Bebauungspläne Nr. 345 sowie Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung stellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 798 die Flurstücke 440 und 439, Flur 75 sowie das Flurstück 371,
Flur 74, Gemarkung Krefeld, als Flächen für Bahnanlagen in Form einer nachrichtlichen Übernahme dar. Nach derzeitigem Kenntnisstand standen diese Flächen in einem funktionalen Zusammenhang zum Güterbahnhof Süd und werden derzeit nicht mehr für Bahnzwecke genutzt. Eine
Freistellung der Flächen ist gemäß dem Eisenbahn-Bundesamt nicht erforderlich. Dessen ungeachtet widersprechen die Darstellungen als Bahnflächen den aktuellen Zielen der Planung, sodass
die vorgenannten Bebauungspläne, soweit diese den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
798 betreffen, außer Kraft gesetzt werden.
Der Fluchtlinienplan Nr.16 setzt die Oberdießemer Straße, die Straße Zur Feuerwache sowie die
Flurstücke 521 und 523, Flur 75, Gemarkung Krefeld als Öffentliche Verkehrsflächen fest. Da der
Geltungsbereich vollständig durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 798 überdeckt wird,
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Seite - 4 -
soll der Fluchtlinienplan Nr. 16 mit Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung aufgehoben werden.
III.
Bisherige Verfahrensschritte
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 798 wurde durch den Rat
der Stadt am 18.08.2015 per Dringlichkeitsbeschluss beschlossen. Die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Krefeld am 29.09.2015. Der Einleitende Beschluss wurde zuvor der Bezirksvertretung Süd in der Sitzung am 16.09.2015 zur Kenntnis gegeben.
Der Rat der Stadt Krefeld beschloss zur Sicherstellung der Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 798 in seiner Sitzung am 02.06.2016 die Satzung zur Anordnung
einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB. Sie wurde am 01.09.2016 im Krefelder Amtsblatt
(35/16) bekannt gemacht und trat am 02.09.2016 in Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch tritt
eine Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren, im gegebenen Fall also mit Ablauf des
02.09.2018, außer Kraft. Da der Bebauungsplan bis zu diesem Datum keine Rechtskraft erlangen
konnte, wurde mit Datum vom 05.07.2018 eine Verlängerung um ein Jahr beschlossen. Die Verlängerung wurde am 14.08.2018 im Amtsblatt (33/18) der Stadt Krefeld bekannt gemacht und tritt
am 02.09.2019 außer Kraft.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 798 beigefügt.
Weitere Informationen sind der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Abwägung der Frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen, die der Vorlage als
Anlage beigefügt sind.
Anlage(n):
(1) Vorlage 6149 - 18 Anlage 1 (Übersichtsplan)
(2) Vorlage 6149 - 18 Anlage 2 (Abwägung)
(3) Vorlage 6149 - Anlage 3 (Begründung)
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
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1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: