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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
198 kB
Erstellt
19.11.18, 08:46
Aktualisiert
24.01.19, 23:56
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache -
Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache -
Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache -
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Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6149/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Süd 19.12.2018 zur Kenntnis Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 24.01.2019 vorberatend Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.01.2019 vorberatend Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. 2. 3. 4. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage 2 entschieden. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 6149/18) wird zugestimmt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6149/18 - 5. 6.   Seite - 2 - Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – werden die ihm entgegen stehenden früher getroffenen Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereiches aufgehoben. Insbesondere treten außer Kraft: Nr. 345 – Oberdießemer Straße von Ritterstraße bis Maria Hilf, mit Rechtkraft vom 19.02.1972 Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung – Neue Ritterstraße / Dießemer Bruch, mit Rechtskraft vom 16.07.1976 Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll überdies der Fluchtlinienplan Nr. 16 – Oberdießemer Straße / Güterstraße / Neue Ritterstraße förmlich festgestellt am 02.12.1902, aufgehoben werden. II. Bezirksvertretung Süd Die Bezirksvertretung Süd nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 798 zur Kenntnis. Drucksache 6149/18 - Seite - 3 - Begründung Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – wird zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen. I. Anlass und Ziele der Planung Mit Datum vom 17.07.2015 wurden zwei Bauvoranfragen für das Grundstück Oberdießemer Straße Nr. 24 (Flurstücke Nrn. 450, 434, 386, 436, 451, 336 und 452, Flur 74, Gemarkung Krefeld) in Krefeld-Süd gestellt. Eine der Bauvoranfragen umfasste die Errichtung eines Lebensmittelnahversorgungsmarktes mit Café und Kundenparkplatz. Die Erschließung des vorgelagerten Parkplatzes (92 Stellplätze) sollte über die Oberdießemer Straße und die Straße Zur Feuerwache erfolgen. Die zweite Bauvoranfrage sah als Planungsalternative die Errichtung eines Fachmarktes mit 92 Stellplätzen auf dem Grundstück Oberdießemer Straße Nr. 24 vor. Mit Datum vom 27.07.2017 wurden die Bauvoranfragen negativ beschieden. Da sich das Vorhabengebiet außerhalb von im Zentrenkonzept 2014 festgelegten zentralen Versorgungsbereichen befindet, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Steuerung des Einzelhandels erforderlich. Der Standort soll entsprechend der heutigen Prägung gewerblich entwickelt werden und vorrangig dem Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe dienen. Zugleich sollen durch den Bebauungsplan die Voraussetzungen für die Krefelder Promenade planungsrechtlich vorbereitet werden. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – ist es, • das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen, • ein eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO zu entwickeln, • die öffentlichen Verkehrsflächen zu sichern, • den Einzelhandel, unter Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten, zu steuern sowie • die Flächen für die Krefelder Promenade planungsrechtlich zu sichern. II. Geltendes Planrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich folgender Bebauungs- bzw. Fluchtlinienpläne: • • • Bebauungsplan Nr. 345 – Oberdießemer Straße von Ritterstraße bis Maria Hilf, mit Rechtkraft vom 19.02.1972 Bebauungsplan Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung – Neue Ritterstraße / Dießemer Bruch, mit Rechtskraft vom 16.07.1976 Fluchtlinienplan Nr. 16 – Oberdießemer Straße / Güterstraße / Neue Ritterstraße förmlich festgestellt am 02.12.1902 Die Bebauungspläne Nr. 345 sowie Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung stellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 798 die Flurstücke 440 und 439, Flur 75 sowie das Flurstück 371, Flur 74, Gemarkung Krefeld, als Flächen für Bahnanlagen in Form einer nachrichtlichen Übernahme dar. Nach derzeitigem Kenntnisstand standen diese Flächen in einem funktionalen Zusammenhang zum Güterbahnhof Süd und werden derzeit nicht mehr für Bahnzwecke genutzt. Eine Freistellung der Flächen ist gemäß dem Eisenbahn-Bundesamt nicht erforderlich. Dessen ungeachtet widersprechen die Darstellungen als Bahnflächen den aktuellen Zielen der Planung, sodass die vorgenannten Bebauungspläne, soweit diese den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 798 betreffen, außer Kraft gesetzt werden. Der Fluchtlinienplan Nr.16 setzt die Oberdießemer Straße, die Straße Zur Feuerwache sowie die Flurstücke 521 und 523, Flur 75, Gemarkung Krefeld als Öffentliche Verkehrsflächen fest. Da der Geltungsbereich vollständig durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 798 überdeckt wird, Drucksache 6149/18 - Seite - 4 - soll der Fluchtlinienplan Nr. 16 mit Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung aufgehoben werden. III. Bisherige Verfahrensschritte Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 798 wurde durch den Rat der Stadt am 18.08.2015 per Dringlichkeitsbeschluss beschlossen. Die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Krefeld am 29.09.2015. Der Einleitende Beschluss wurde zuvor der Bezirksvertretung Süd in der Sitzung am 16.09.2015 zur Kenntnis gegeben. Der Rat der Stadt Krefeld beschloss zur Sicherstellung der Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 798 in seiner Sitzung am 02.06.2016 die Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB. Sie wurde am 01.09.2016 im Krefelder Amtsblatt (35/16) bekannt gemacht und trat am 02.09.2016 in Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch tritt eine Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren, im gegebenen Fall also mit Ablauf des 02.09.2018, außer Kraft. Da der Bebauungsplan bis zu diesem Datum keine Rechtskraft erlangen konnte, wurde mit Datum vom 05.07.2018 eine Verlängerung um ein Jahr beschlossen. Die Verlängerung wurde am 14.08.2018 im Amtsblatt (33/18) der Stadt Krefeld bekannt gemacht und tritt am 02.09.2019 außer Kraft. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 798 beigefügt. Weitere Informationen sind der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Abwägung der Frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage beigefügt sind. Anlage(n): (1) Vorlage 6149 - 18 Anlage 1 (Übersichtsplan) (2) Vorlage 6149 - 18 Anlage 2 (Abwägung) (3) Vorlage 6149 - Anlage 3 (Begründung) Drucksache 6149/18 - Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6149/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: