Daten
Kommune
Krefeld
Größe
60 kB
Datum
12.09.2018
Erstellt
04.09.18, 11:51
Aktualisiert
24.01.19, 23:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5624/18 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Fischeln
12.09.2018
beschließend
Bezirksvertretung Fischeln
05.02.2019
beschließend
Betreff
Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019
Beschlussentwurf
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 23.07.2018 wird der Verwendungszweck der
Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt:
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5624/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirksatzung vom 23.07.2018 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die
Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind.
Mit Beschluss vom 05.07.2018 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Werden im Rahmen der Etatberatungen Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Mittelverwendungen gefasst, werden diese im Haushaltsjahr 2019 ausgewiesen.
Drucksache 5624/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5624/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 03101010000
Kostenart:
54993200
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: