Daten
Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Erstellt
11.01.19, 12:47
Aktualisiert
24.01.19, 23:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6430/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
Sitzungstermin
Beschlussform
22.01.2019
vorberatend
29.01.2019
beschließend
Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilfinanzplan 2019
hier: Mehrbedarf bei den Sofortmaßnahmen Grotenburg
Beschlussentwurf
1. Gemäß § 83 Abs. 2 in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 23 der Hauptsatzung wird der
Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung von 1.286.000,00 EUR bei dem Innenauftrag
P06002230000 - BgA Grotenburg -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -(PSP-Element 7.660686.700.100 - Erneuerung Aufbau Grotenburg -) zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag
P00000020000 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -, Kostenart 78530000 - Auszahlungen
für sonstige Baumaßnahmen - (PSP-Element 7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturprogramm Krefeld -).
2. Die Übertragung eines Ermächtigungsrestes gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr
2018 in das Haushaltsjahr 2019 von 495.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P06002230000
- BgA Grotenburg -, Kostenart 52111000 -Gebäudeunterhaltung - wird zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6430/18 -
Seite - 2 -
Begründung
In seiner Sitzung am 26.11.2018 beschloss der Rat zum einen die Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur Erhaltung sowie zur Ertüchtigung zur Drittliga-Tauglichkeit des Grotenburgstadions und
zum anderen die Feststellung der Kosten von 10.500.000,00 EUR (Vorlagennummer 6195/18).
Bereits zum damaligen Zeitpunkt war ersichtlich, dass Mittel in dieser Höhe in der Haushaltsplanung 2019 ff. nicht eingeplant sind; die Differenz zu den etatisierten Haushaltsmitteln beträgt insgesamt 1.781.000,00 EUR.
Die vorgenannte Machbarkeitsstudie lag erst am 22.10.2018 vor und konnte somit nicht mehr in
den Veränderungsnachweis der Verwaltung (grundsätzlicher Stichtag 16.10.2018) einfließen.
Aufgrund dessen ist eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich, um die Beschlüsse zur Vorlage 6195/18 umsetzen zu können. Der Kostenrahmen stellt sich wie folgt dar:
KG 200 Herrichten und Erschließen
KG 300 Baukonstruktion
KG 400 Technische Anlagen
KG 500 Außenanlagen
KG 600 Ausstattung
Zwischensumme I
KG 700 Baunebenkosten
Zwischensumme II
Unvorhergesehenes (20%)
Zwischensumme III
Baupreisindex (Ansatz 3 %) (2018 nach 2019)
Gesamtsumme (netto)
19 % MwSt.
Gesamtsumme (brutto)
346.800,00
2.186.500,00
1.349.100,00
1.089.000,00
704.000,00
5.675.400,00
1.418.850,00
7.094.250,00
1.418.850,00
8.513.100,00
255.393,00
8.768.493,00
1.666.014,00
10.434.507,00
Wie im Beschlussentwurf dargestellt erfolgt die Deckung des investiven Mehrbedarfes von
1.286.000,00 EUR aus Mitteln des Kommunalen Konjunkturprogramms Krefeld. Eine zusätzliche
Belastung des Haushalts ergibt sich somit nicht.
Der konsumtive Mehrbedarf von 495.000,00 EUR kann durch eine Übertragung von nicht verausgabten Mitteln aus 2018 nach 2019 gedeckt werden.
Drucksache 6430/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6430/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
x
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 06002230000 - BgA Grotenburg
Kostenart:
78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
52111000 - Gebäudeunterhaltung
PSP-Element (investiv):
7.660686.700.100 - Erneuerung Aufbau Grotenburg
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2019 berücksichtigt.
Ja
x
Nein
3.1 Konsumtiv
x
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
495.000,00 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
x
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
1.286.000,00 Euro
Abzüglich
Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO:
Die Nachbewilligung ist eine Konsequenz aus dem Ratsbeschluss vom 26.11.2018, somit
besteht eine rechtliche Verpflichtung.