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Verwaltungsvorlage (Mehrbedarf bei den Sofortmaßnahmen Grotenburgstadion)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
76 kB
Erstellt
11.01.19, 12:47
Aktualisiert
24.01.19, 23:56
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6430/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 22.01.2019 vorberatend 29.01.2019 beschließend Betreff Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilfinanzplan 2019 hier: Mehrbedarf bei den Sofortmaßnahmen Grotenburg Beschlussentwurf 1. Gemäß § 83 Abs. 2 in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 23 der Hauptsatzung wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung von 1.286.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P06002230000 - BgA Grotenburg -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -(PSP-Element 7.660686.700.100 - Erneuerung Aufbau Grotenburg -) zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P00000020000 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft -, Kostenart 78530000 - Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen - (PSP-Element 7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturprogramm Krefeld -). 2. Die Übertragung eines Ermächtigungsrestes gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2018 in das Haushaltsjahr 2019 von 495.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P06002230000 - BgA Grotenburg -, Kostenart 52111000 -Gebäudeunterhaltung - wird zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6430/18 - Seite - 2 - Begründung In seiner Sitzung am 26.11.2018 beschloss der Rat zum einen die Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur Erhaltung sowie zur Ertüchtigung zur Drittliga-Tauglichkeit des Grotenburgstadions und zum anderen die Feststellung der Kosten von 10.500.000,00 EUR (Vorlagennummer 6195/18). Bereits zum damaligen Zeitpunkt war ersichtlich, dass Mittel in dieser Höhe in der Haushaltsplanung 2019 ff. nicht eingeplant sind; die Differenz zu den etatisierten Haushaltsmitteln beträgt insgesamt 1.781.000,00 EUR. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie lag erst am 22.10.2018 vor und konnte somit nicht mehr in den Veränderungsnachweis der Verwaltung (grundsätzlicher Stichtag 16.10.2018) einfließen. Aufgrund dessen ist eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich, um die Beschlüsse zur Vorlage 6195/18 umsetzen zu können. Der Kostenrahmen stellt sich wie folgt dar: KG 200 Herrichten und Erschließen KG 300 Baukonstruktion KG 400 Technische Anlagen KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung Zwischensumme I KG 700 Baunebenkosten Zwischensumme II Unvorhergesehenes (20%) Zwischensumme III Baupreisindex (Ansatz 3 %) (2018 nach 2019) Gesamtsumme (netto) 19 % MwSt. Gesamtsumme (brutto) 346.800,00 2.186.500,00 1.349.100,00 1.089.000,00 704.000,00 5.675.400,00 1.418.850,00 7.094.250,00 1.418.850,00 8.513.100,00 255.393,00 8.768.493,00 1.666.014,00 10.434.507,00 Wie im Beschlussentwurf dargestellt erfolgt die Deckung des investiven Mehrbedarfes von 1.286.000,00 EUR aus Mitteln des Kommunalen Konjunkturprogramms Krefeld. Eine zusätzliche Belastung des Haushalts ergibt sich somit nicht. Der konsumtive Mehrbedarf von 495.000,00 EUR kann durch eine Übertragung von nicht verausgabten Mitteln aus 2018 nach 2019 gedeckt werden. Drucksache 6430/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6430/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen x Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P 06002230000 - BgA Grotenburg Kostenart: 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 52111000 - Gebäudeunterhaltung PSP-Element (investiv): 7.660686.700.100 - Erneuerung Aufbau Grotenburg 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2019 berücksichtigt. Ja x Nein 3.1 Konsumtiv x Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 495.000,00 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv x Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 1.286.000,00 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: Die Nachbewilligung ist eine Konsequenz aus dem Ratsbeschluss vom 26.11.2018, somit besteht eine rechtliche Verpflichtung.