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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
65 kB
Erstellt
09.01.19, 09:47
Aktualisiert
24.01.19, 23:58
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6399/18 - 20 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rat Sitzungstermin Beschlussform 22.01.2019 vorberatend 29.01.2019 beschließend Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime Krefeld gemeinnützige GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld stimmt den Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags der Städtische Seniorenheime gemeinnützige GmbH zu, die sich aus der in der Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Synopse ergeben. Der Vertreter der Stadt Krefeld in der Gesellschafterversammlung der Städtische Seniorenheime gemeinnützige GmbH wird angewiesen, entsprechend Beschluss zu fassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6399/18 - Seite - 2 - Begründung Dem fakultativen Aufsichtsrat der Städtische Seniorenheime gemeinnützige GmbH gehören nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags drei vom Betriebsrat der Gesellschaft dem Rat der Stadt Krefeld vorgeschlagene Mitglieder als Arbeitnehmervertreter an. Die Arbeitnehmervertreter werden vom Rat entsandt. Durch das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts vom 21.12.2010 wurde mit dem neuen § 108 a erstmals eine Regelung zur freiwilligen Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften in die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgenommen. Ziel der neuen Vorschrift war es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Mit Erlass vom 16.08.2011 erklärte das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK), im politischen Raum werde zurzeit noch eine Diskussion über eine weitere Änderung des § 108 a GO NRW geführt. Da eine nochmalige Änderung der Vorschrift mit der Notwendigkeit, wiederum Folgeanpassungen in den Gesellschaftsverträgen kommunaler Gesellschaften vorzunehmen, nicht ausgeschlossen werden könne, wurden die Bezirksregierungen gebeten, bei bestehenden kommunalen Gesellschaften zunächst von aufsichtlichen Maßnahmen zu einer Anpassung der Gesellschaftsverträge abzusehen. Am 10.02.2015 ist die Neufassung des § 108 a GO NRW in Kraft getreten. Die Gemeinden, deren Beteiligungen von den Optionen des § 108 a GO NRW Gebrauch machen wollen, sind nunmehr gehalten, die erforderlichen Umsetzungsschritte einzuleiten. Dazu sind zunächst die Gesellschaftsverträge der betroffenen Beteiligungen zu ändern, bevor die Arbeitnehmervertreter nach dem neuen Verfahren zu wählen sind. Zusätzlich zu dieser gesetzlich erforderlichen Satzungsänderung wird die Gelegenheit genutzt, redaktionelle Anpassungen des Gesellschaftsvertrags vorzunehmen (Anpassung des Gesellschaftszwecks an heutige Gegebenheiten, Einräumen der Möglichkeit zur rein elektronischen Versendung von Sitzungsunterlagen, Aktualisierung von Gesetzesverweisen). Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2018 mit der Thematik befasst. Er hat der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, den Änderungen und Ergänzungen zuzustimmen. Die Arbeitnehmervertreter wurden durch die Geschäftsführung im Vorfeld informiert. Der Beschluss steht aufgrund der Anzeigepflicht nach § 115 GO NRW unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung, mit der diese Vorlage im Vorfeld aber bereits abgestimmt wurde. Nach § 13 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrags der Städtische Seniorenheime gemeinnützige GmbH fallen Beschlussfassungen über die Änderung des Gesellschaftsvertrags in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Hierzu benötigt der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung die im Beschlussentwurf aufgeführte Weisung. Anlage(n): (1) Synopse Gesellschaftsvertrag Städtische Seniorenheime Drucksache 6399/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6399/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: