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GRÜNE Antrag Ratsfraktion (NKF / Zweites Weiterentwicklungs-Gesetz)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
135 kB
Datum
22.01.2019
Erstellt
07.01.19, 10:46
Aktualisiert
24.01.19, 23:59
GRÜNE Antrag Ratsfraktion (NKF / Zweites Weiterentwicklungs-Gesetz)

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Inhalt der Datei

Antrag der Fraktion BÜNDNIS ‘90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Krefeld -öffentlich- Vorlagennummer 6421/18 E Krefeld, 18.12.2018 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Sitzungstermin Beschlussform 22.01.2019 Betreff NKF / Zweites Weiterentwicklungs-Gesetz Beschlussentwurf Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Auswirkungen die Weiterentwicklung des NKF ab dem 01.01.2019 auf Krefeld hat. Begründung Vor fast vierzehn Jahren, am 01.01.2005, trat das Gesetz für ein Neues Kommunales Finanzmanagement in NRW (NKFG NRW) in Kraft und ersetzte damit die vorher geltende Kameralistik. Ziel der Umstellung war es, eine höhere Aussagekraft städtischer Haushalte zu ermöglichen, indem zum Beispiel Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauche transparent dargestellt und somit eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Haushaltsstrategie gefördert wird. Nachdem das Gesetz bereits im Jahr 2012 erstmalig evaluiert und weiterentwickelt wurde, legte die schwarz-gelbe Landesregierung dem Landtag dieses Jahr ein zweites WeiterentwicklungsGesetz vor. Dieses wurde nun im Plenum final im Landtag behandelt und soll ab dem 01.01.2019 gelten. Dabei geht es augenscheinlich nicht nur um technische Korrekturen, sondern um grundlegende, auch materielle Änderungen am bisherigen Gesetz.