Daten
Kommune
Krefeld
Größe
135 kB
Datum
22.01.2019
Erstellt
07.01.19, 10:46
Aktualisiert
24.01.19, 23:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der Fraktion
BÜNDNIS ‘90/DIE GRÜNEN
im Rat der Stadt Krefeld
-öffentlich-
Vorlagennummer
6421/18 E
Krefeld, 18.12.2018
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin
Beschlussform
22.01.2019
Betreff
NKF / Zweites Weiterentwicklungs-Gesetz
Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Auswirkungen die Weiterentwicklung des NKF
ab dem 01.01.2019 auf Krefeld hat.
Begründung
Vor fast vierzehn Jahren, am 01.01.2005, trat das Gesetz für ein Neues Kommunales Finanzmanagement in NRW (NKFG NRW) in Kraft und ersetzte damit die vorher geltende Kameralistik. Ziel
der Umstellung war es, eine höhere Aussagekraft städtischer Haushalte zu ermöglichen, indem
zum Beispiel Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauche transparent dargestellt und somit eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Haushaltsstrategie gefördert wird.
Nachdem das Gesetz bereits im Jahr 2012 erstmalig evaluiert und weiterentwickelt wurde, legte
die schwarz-gelbe Landesregierung dem Landtag dieses Jahr ein zweites WeiterentwicklungsGesetz vor. Dieses wurde nun im Plenum final im Landtag behandelt und soll ab dem 01.01.2019
gelten. Dabei geht es augenscheinlich nicht nur um technische Korrekturen, sondern um grundlegende, auch materielle Änderungen am bisherigen Gesetz.