Daten
Kommune
Krefeld
Größe
165 kB
Erstellt
03.01.19, 10:46
Aktualisiert
24.01.19, 23:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6428/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
24.01.2019
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.01.2019
Rat
29.01.2019
Beschlussform
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof/ Kurfürstenstr./ Alte Krefelder Str./ Untere Mühlengasse Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Beschlussentwurf
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß §11 Baugesetzbuch mit der Firma
DENK.MALGUT Immobilien Gesellschaft mbH als Investor wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6428/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof/ Kurfürstenstr./ Alte Krefelder Str./ Untere Mühlengasse -- befindet sich zurzeit im Verfahren.
Der Planbereich sieht die Folgenutzung des derzeit leerstehenden denkmalgeschützten Brempter
Hofes in Krefeld-Uerdingen vor, sowie den in Teilen zu bebauenden dazugehörigen Innenhof. Im
Sinne der Darstellungen des Flächennutzungsplans soll dies als nutzungsgemischtes Gebiet entwickelt werden.
Die Stadt Krefeld wird mit der Firma DENK.MALGUT Immobilien Gesellschaft mbH einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden
die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um
•
•
•
•
die Übernahme von anteiligen Infrastrukturkosten für zusätzlich einzurichtende Kindergar
tenplätze,
die Schaffung von Ersatzpflanzungen für den Eingriff in den vorhandenen Baumbestand,
die Errichtung einer Sichtschutzwand für die geplante Tiefgaragenzufahrt an der benachbarten Grundstücksgrenze sowie
die Installation von Fledermaus-Nisthilfen vorzunehmen.
Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurde eine Bürgschaftsforderung
in den Städtebaulichen Vertrag eingebaut.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits
erbracht.
Drucksache 6428/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6428/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: