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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof/ Kurfürstenstr./ Alte Krefelder Str./ Untere Mühlengasse - Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
165 kB
Erstellt
03.01.19, 10:46
Aktualisiert
24.01.19, 23:59
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof/ Kurfürstenstr./ Alte Krefelder Str./ Untere Mühlengasse -
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof/ Kurfürstenstr./ Alte Krefelder Str./ Untere Mühlengasse -
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof/ Kurfürstenstr./ Alte Krefelder Str./ Untere Mühlengasse -
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6428/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 24.01.2019 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.01.2019 Rat 29.01.2019 Beschlussform beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof/ Kurfürstenstr./ Alte Krefelder Str./ Untere Mühlengasse Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages Beschlussentwurf Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß §11 Baugesetzbuch mit der Firma DENK.MALGUT Immobilien Gesellschaft mbH als Investor wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6428/18 - Seite - 2 - Begründung Der Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof/ Kurfürstenstr./ Alte Krefelder Str./ Untere Mühlengasse -- befindet sich zurzeit im Verfahren. Der Planbereich sieht die Folgenutzung des derzeit leerstehenden denkmalgeschützten Brempter Hofes in Krefeld-Uerdingen vor, sowie den in Teilen zu bebauenden dazugehörigen Innenhof. Im Sinne der Darstellungen des Flächennutzungsplans soll dies als nutzungsgemischtes Gebiet entwickelt werden. Die Stadt Krefeld wird mit der Firma DENK.MALGUT Immobilien Gesellschaft mbH einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen. Es handelt sich hierbei vorrangig um • • • • die Übernahme von anteiligen Infrastrukturkosten für zusätzlich einzurichtende Kindergar tenplätze, die Schaffung von Ersatzpflanzungen für den Eingriff in den vorhandenen Baumbestand, die Errichtung einer Sichtschutzwand für die geplante Tiefgaragenzufahrt an der benachbarten Grundstücksgrenze sowie die Installation von Fledermaus-Nisthilfen vorzunehmen. Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurde eine Bürgschaftsforderung in den Städtebaulichen Vertrag eingebaut. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht. Drucksache 6428/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6428/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: