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Verwaltungsvorlage (Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
207 kB
Erstellt
20.12.18, 11:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:04
Verwaltungsvorlage (Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord) Verwaltungsvorlage (Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord) Verwaltungsvorlage (Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord) Verwaltungsvorlage (Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord) Verwaltungsvorlage (Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5604/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 24.01.2019 beschließend Bezirksvertretung Nord 24.01.2019 zur Kenntnis Bezirksvertretung West 30.01.2019 zur Kenntnis Betreff Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord Beschlussentwurf Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt das Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die empfohlenen Maßnahmen zu detaillieren, planerisch als Bauvorentwürfe auszuarbeiten, die Kosten zu ermitteln und die Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität in die Investitionsplanung aufzunehmen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5604/18 Seite - 2 - Begründung Im Umfeld der Sonderlage Nord sind verschiedenste Entwicklungen durch Umnutzungen, Bauabsichten und die Bauleitplanung in naher Zukunft absehbar. Dies sind im Einzelnen: • Bebauungsplan Nr. 733; Erweiterung der Firma Siempelkamp • Umnutzung der bestehenden Mannschaftsgebäude des Kasernengeländes an der Kempener Allee zu Wohnzwecken gemäß § 34 BauGB (100 Wohneinheiten) • Bauantrag eines großen Möbelhauses an der Niedieckstraße im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 642 • Genehmigter Bauvorbescheid eines nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels zwischen Kleinewefersstraße und Birkschenweg • Bebauungsplan Nr. 737; weitere Entwicklung des südlichen Kasernengeländes an der Kempener Allee als Wohn-/ Mischgebiet (Wohnen/nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe) • Entwicklung von potenziellen Gewerbeflächen nördlich der Kleingartenanlage (als eine mögliche Nutzung wird ein zweiter Wertstoffhof für Krefeld, ein Bürogebäude für den Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) sowie der Bauhofstandort diskutiert) • Bebauungsplan Nr. 706; ehemals Kerrygold und Eishallen; Entwicklung eines Mischgebietes • Bebauungsplan Nr. 773; ehemals Absatzzentrale; weitere Gewerbenutzungen • Umnutzung Niederrheinhalle (Rinderunion) • Bebauungsplan Nr. 785; Gewerbegebiet Den Ham in Hüls Der Investor für die Kaserne hat im Vorfeld seiner Planungen ein Verkehrsgutachten zur gesicherten Erschließung des Geländes erstellt. Hierbei wurde deutlich, dass nicht nur diese Entwicklung, sondern auch die Gesamtheit der oben genannten Maßnahmen eine Erweiterung der verkehrlichen Analyse und Prognose erfordert. Das durch die Stadt in Auftrag gegebene Gutachten für die sogenannte Sonderlage Nord wird im Folgenden zusammengefasst. Nach einer eingehenden Analyse des derzeitigen Bestands wurden die denkbaren Entwicklungen im Umfeld der Sonderlage Nord nach ihrer zeitlich möglichen Realisierung sukzessive in vier Planfällen prognostiziert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die folgenden Maßnahmen gutachterlich empfohlen werden: 1. Analyse der Bestandsituation: In den Spitzenstunden morgens und abends sind geringfügige Leistungsdefizite hinnehmbar, konkrete Maßnahmen sind nicht zwingend erforderlich. 2. Planfall 1, 5-prozentige Zunahme aufgrund der allgemeinen Verkehrsentwicklung (u.a. GE Den Ham), Erweiterung Siempelkamp und 100 Wohneinheiten Kasernengelände: Anpassung der Signalsteuerung an den Knoten Venloer Straße/Siempelkampstraße mit doppeltem Linksabbieger von Norden und Hülser Straße/Siempelkampstraße. 3. Planfall 2, Möbelhaus Niedieckstraße und Einzelhandel Kleinewefersstraße: Verbesserung des Knotens Niedieckstraße/Mevissenstraße (z.B. Kreisverkehr), vierstreifiger Ausbau des Birkschenweges oder alternativ Aufweitung der Knotenpunkte mit Kempener Allee und Mevissenstraße und Verbreiterung des Zulaufs von der Hülser Straße. Zusätzlich ist in Vorbereitung der Vollentwicklung des Bebauungsplanes Nr. 737 die verbesserte Anbindung des Kasernengeländes an die Kempener Allee empfohlen. Hinweis: Eine detaillierte Planung und fachliche Optimierung erfolgt im Rahmen des aktuellen Bebauungsplanverfahrens Nr. 737 unter den Kriterien Verkehrssicherheit, Rad- / Fußgänger- / Schülerverkehre, Verkehrsfluss / -qualität, Grüne Welle, Alleeerhalt, Planrecht, Flächenverfügbarkeit / -verbrauch sowie Kosten. 4. Planfall 3, Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 737 (südliches Kasernengelände) und gewerbliche Nutzung des ehemaligen Sportplatzes an der Kaserne: Drucksache 5604/18 Seite - 3 - Für eine Erschließung der potentiellen Gewerbeflächen ist ein Vollknoten des Birkschenweges mit der Westparkstraße die Vorzugsvariante. Hinweis: Sollte bis dahin kein vierstreifiger Ausbau des Birkschenweges erfolgt sein, ist ein Ausbau spätestens zu diesem Zeitpunkt zu empfehlen. 5. Planfall 4, Umsetzung der Bebauungspläne Nr. 706 und Nr. 773 Beide Bebauungspläne - ebenso wie weitere Entwicklungen - lassen sich ohne weitere Ergänzung der bisher unter den Planfällen 1 bis 3 genannten Maßnahmen umsetzen. Auch eine Umnutzung der Fläche der Niederrheinhalle ist unter der bisherigen Nutzungsintensität unschädlich. Da es sich bei den im Gutachten aufgeführten Planfällen um Annahmen der zu erwartenden zeitlichen Entwicklung der unterschiedlichen Projekte/Vorhaben handelt, kann die Reihenfolge der Realisierung künftig von den definierten Planfällen abweichen. Gleichzeitig ist die Optimierung der verkehrlichen Infrastruktur nicht an die Realisierung einzelner Planungen gebunden, sondern soll im Gesamtzusammenhang der Sonderlage Nord erfolgen. Beispielsweise verursacht auch eine veränderte Reihenfolge der Projekte zeitnah den Bedarf, für den Birkschenweg eine verkehrliche Lösung zu finden. Das Gutachten zur Sonderlage Nord skizziert verkehrliche Lösungsansätze; detaillierte Ausbauplanungen für z.B. die verschiedenen Knotenpunkte sowie den Ausbau des Birkschenweges sind nicht Gegenstand des Gutachtens. Die empfohlenen Maßnahmen sollen auf der Grundlage dieser Verkehrsuntersuchung detailliert sowie planerisch als Bauvorentwürfe inklusive Kostenermittlung ausgearbeitet werden. Anlage(n): (1) IVP_VU-SonderlageNord_27112018 Drucksache 5604/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen: ☒ Einmalige unmittelbare Auswirkungen: ☐ Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen: ☐ Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element bzw. Kostenstelle/ Sachkonto: 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt: Ja im HH Jahr 2018 im HH Jahr 2019 im HH Jahr 2020 Nein ☒ ☐ ☐ ☐ 3.1 Konsumtiv: Auswirkung: Aufwendungen der Maßnahme: Folgekosten in Euro: Abzüglich Erträge in Euro: Saldo: Einmalig: ☐ Dauerhaft: ☐ ☐ Dauerhaft: ☐ 3.2 Investiv: Auswirkung: Auszahlungen in Euro: Folgekosten in Euro: Abzüglich Einzahlungen in Euro: Saldo: Einmalig: 4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen Haushaltsführung: Begründungstext: Drucksache 5604/18 Seite - 5 -