Daten
Kommune
Krefeld
Größe
207 kB
Erstellt
20.12.18, 11:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5604/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
24.01.2019
beschließend
Bezirksvertretung Nord
24.01.2019
zur Kenntnis
Bezirksvertretung West
30.01.2019
zur Kenntnis
Betreff
Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt das Verkehrsgutachten zur Sonderlage Nord zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die empfohlenen Maßnahmen zu detaillieren,
planerisch als Bauvorentwürfe auszuarbeiten, die Kosten zu ermitteln und die Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität in die Investitionsplanung aufzunehmen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5604/18
Seite - 2 -
Begründung
Im Umfeld der Sonderlage Nord sind verschiedenste Entwicklungen durch Umnutzungen, Bauabsichten und die Bauleitplanung in naher Zukunft absehbar. Dies sind im Einzelnen:
•
Bebauungsplan Nr. 733; Erweiterung der Firma Siempelkamp
•
Umnutzung der bestehenden Mannschaftsgebäude des Kasernengeländes an der
Kempener Allee zu Wohnzwecken gemäß § 34 BauGB (100 Wohneinheiten)
•
Bauantrag eines großen Möbelhauses an der Niedieckstraße im rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 642
•
Genehmigter Bauvorbescheid eines nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels zwischen
Kleinewefersstraße und Birkschenweg
•
Bebauungsplan Nr. 737; weitere Entwicklung des südlichen Kasernengeländes an der
Kempener Allee als Wohn-/ Mischgebiet (Wohnen/nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe)
•
Entwicklung von potenziellen Gewerbeflächen nördlich der Kleingartenanlage (als eine
mögliche Nutzung wird ein zweiter Wertstoffhof für Krefeld, ein Bürogebäude für den
Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) sowie der Bauhofstandort diskutiert)
•
Bebauungsplan Nr. 706; ehemals Kerrygold und Eishallen; Entwicklung eines Mischgebietes
•
Bebauungsplan Nr. 773; ehemals Absatzzentrale; weitere Gewerbenutzungen
•
Umnutzung Niederrheinhalle (Rinderunion)
•
Bebauungsplan Nr. 785; Gewerbegebiet Den Ham in Hüls
Der Investor für die Kaserne hat im Vorfeld seiner Planungen ein Verkehrsgutachten zur gesicherten Erschließung des Geländes erstellt. Hierbei wurde deutlich, dass nicht nur diese Entwicklung,
sondern auch die Gesamtheit der oben genannten Maßnahmen eine Erweiterung der verkehrlichen Analyse und Prognose erfordert. Das durch die Stadt in Auftrag gegebene Gutachten für die
sogenannte Sonderlage Nord wird im Folgenden zusammengefasst.
Nach einer eingehenden Analyse des derzeitigen Bestands wurden die denkbaren Entwicklungen
im Umfeld der Sonderlage Nord nach ihrer zeitlich möglichen Realisierung sukzessive in vier Planfällen prognostiziert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die folgenden Maßnahmen gutachterlich
empfohlen werden:
1.
Analyse der Bestandsituation:
In den Spitzenstunden morgens und abends sind geringfügige Leistungsdefizite hinnehmbar, konkrete Maßnahmen sind nicht zwingend erforderlich.
2.
Planfall 1, 5-prozentige Zunahme aufgrund der allgemeinen Verkehrsentwicklung (u.a. GE
Den Ham), Erweiterung Siempelkamp und 100 Wohneinheiten Kasernengelände:
Anpassung der Signalsteuerung an den Knoten Venloer Straße/Siempelkampstraße mit doppeltem
Linksabbieger von Norden und Hülser Straße/Siempelkampstraße.
3.
Planfall 2, Möbelhaus Niedieckstraße und Einzelhandel Kleinewefersstraße:
Verbesserung des Knotens Niedieckstraße/Mevissenstraße (z.B. Kreisverkehr), vierstreifiger Ausbau des Birkschenweges oder alternativ Aufweitung der Knotenpunkte mit Kempener Allee und
Mevissenstraße und Verbreiterung des Zulaufs von der Hülser Straße. Zusätzlich ist in Vorbereitung der Vollentwicklung des Bebauungsplanes Nr. 737 die verbesserte Anbindung des Kasernengeländes an die Kempener Allee empfohlen.
Hinweis: Eine detaillierte Planung und fachliche Optimierung erfolgt im Rahmen des aktuellen Bebauungsplanverfahrens Nr. 737 unter den Kriterien Verkehrssicherheit, Rad- / Fußgänger- / Schülerverkehre, Verkehrsfluss / -qualität, Grüne Welle, Alleeerhalt, Planrecht, Flächenverfügbarkeit / -verbrauch sowie Kosten.
4.
Planfall 3, Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 737 (südliches Kasernengelände) und
gewerbliche Nutzung des ehemaligen Sportplatzes an der Kaserne:
Drucksache 5604/18
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Für eine Erschließung der potentiellen Gewerbeflächen ist ein Vollknoten des Birkschenweges mit
der Westparkstraße die Vorzugsvariante.
Hinweis: Sollte bis dahin kein vierstreifiger Ausbau des Birkschenweges erfolgt sein, ist ein Ausbau
spätestens zu diesem Zeitpunkt zu empfehlen.
5.
Planfall 4, Umsetzung der Bebauungspläne Nr. 706 und Nr. 773
Beide Bebauungspläne - ebenso wie weitere Entwicklungen - lassen sich ohne weitere Ergänzung
der bisher unter den Planfällen 1 bis 3 genannten Maßnahmen umsetzen. Auch eine Umnutzung
der Fläche der Niederrheinhalle ist unter der bisherigen Nutzungsintensität unschädlich.
Da es sich bei den im Gutachten aufgeführten Planfällen um Annahmen der zu erwartenden zeitlichen Entwicklung der unterschiedlichen Projekte/Vorhaben handelt, kann die Reihenfolge der Realisierung künftig von den definierten Planfällen abweichen.
Gleichzeitig ist die Optimierung der verkehrlichen Infrastruktur nicht an die Realisierung einzelner
Planungen gebunden, sondern soll im Gesamtzusammenhang der Sonderlage Nord erfolgen. Beispielsweise verursacht auch eine veränderte Reihenfolge der Projekte zeitnah den Bedarf, für den
Birkschenweg eine verkehrliche Lösung zu finden.
Das Gutachten zur Sonderlage Nord skizziert verkehrliche Lösungsansätze; detaillierte Ausbauplanungen für z.B. die verschiedenen Knotenpunkte sowie den Ausbau des Birkschenweges sind
nicht Gegenstand des Gutachtens. Die empfohlenen Maßnahmen sollen auf der Grundlage dieser
Verkehrsuntersuchung detailliert sowie planerisch als Bauvorentwürfe inklusive Kostenermittlung
ausgearbeitet werden.
Anlage(n):
(1) IVP_VU-SonderlageNord_27112018
Drucksache 5604/18
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Finanzielle Auswirkungen
1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen:
☒
Einmalige unmittelbare Auswirkungen:
☐
Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen:
☐
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element bzw. Kostenstelle/
Sachkonto:
2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt:
Ja
im HH Jahr 2018
im HH Jahr 2019
im HH Jahr 2020
Nein
☒
☐
☐
☐
3.1 Konsumtiv:
Auswirkung:
Aufwendungen der Maßnahme:
Folgekosten in Euro:
Abzüglich Erträge in Euro:
Saldo:
Einmalig:
☐
Dauerhaft:
☐
☐
Dauerhaft:
☐
3.2 Investiv:
Auswirkung:
Auszahlungen in Euro:
Folgekosten in Euro:
Abzüglich Einzahlungen in Euro:
Saldo:
Einmalig:
4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen
Haushaltsführung:
Begründungstext:
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