Daten
Kommune
Krefeld
Größe
763 kB
Erstellt
06.12.18, 10:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6336/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Hüls
18.12.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
24.01.2019
vorberatend
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.01.2019
vorberatend
Rat
29.01.2019
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 -22 – ; Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich des bestehenden Netto-Markts am
Mühlenweg Nummern 20 - 22 in Krefeld-Hüls, welcher
- im Norden durch einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel,
- im Süden und Osten durch die Straße Mühlenweg und
- im Westen durch gewerbliche genutzte Hallen begrenzt wird,
ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 –
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
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2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 825 (V) außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 735 (V) – Kempener Straße / Mühlenweg –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 – neu auf Rang 35 platziert. Die nachfolgend
gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Die Bezirksvertretung Hüls nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 825
(V) zur Kenntnis.
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Begründung
Die Stadt Krefeld beabsichtigt für den Bereich des bestehenden Netto-Markts am Mühlenweg
Nummern 20 - 22 in Krefeld-Hüls (Gemarkung Hüls, Flur 33, Flurstücke 491, 493 und 259) einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 –
Plangebiet
Das Plangebiet liegt in Bahnhofsnähe von Krefeld-Hüls und umfasst eine Größe von ca. 4.000 m².
Der beantragte Vorhabenbereich wird begrenzt
- im Norden durch einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel,
- im Süden und Osten durch die Straße Mühlenweg und
- im Westen durch gewerbliche genutzte Hallen.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Im Osten des Plangebietes bildet die bestehende Netto-Filiale eine Raumkante zur Straße Mühlenweg. Sie greift dabei die Baulinie des nördlich angrenzenden Edeka-Markts auf und fügt sich
auch hinsichtlich der Höhe der baulichen Anlage in den umgebenden Kontext verträglich ein. Im
kleinflächigen Discountmarkt werden Güter des täglichen Bedarfs angeboten. Die Filiale verfügt
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derzeit lediglich über einen Brotbackautomaten und keine Bäckerei. Südlich des Gebäudes findet
die Warenanlieferung statt. Die südliche Zufahrt auf den Mühlenweg ist durch eine Schrankenanlage geregelt.
Die rückwärtig angeordneten 87 Stellplätze werden überwiegend über die östlich gelegene Einfahrt
am Mühlenweg erschlossen. Das Grundstück ist nahezu vollständig versiegelt. Lediglich im Westen säumen Ruderalstrukturen die Grundstücksgrenze.
Die nähere Umgebung ist bereits durch zahlreiche großflächige Einzelhandelsbetriebe gekennzeichnet, die einen zentralen Versorgungsbereich bilden. Nördlich an das Plangebiet grenzt ein
großflächiger Edeka-Markt. Westlich des Edeka-Markts befindet sich ein weiterer Drogeriemarkt.
Das Nahversorgungsangebot wird zudem von einer Aldi-Filiale, welche sich östlich der Gleistrasse
befindet, ergänzt. Westlich des Plangebiets grenzen gewerbliche Nutzungen an. Im Süden schließt
sich eine Kleingartenanlage an.
Anlass und Ziele der Planung
Die Firma RATISBONA Baubetreuungs GmbH & Co. oHG hat am 18.10.2018 die Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2
BauGB beantragt. Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Vorhabengrundstückes des mit dem
Netto-Markt bebauten Grundstückes Mühlenweg in Krefeld Hüls, Gemarkung Hüls, Flur 33, Flurstücke 491, 493 und 259. Durch die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen
die planungsrechtlichen Vorgaben zugunsten einer Verkaufsflächenerweiterung des Netto-Markts
auf 955 m² geschaffen werden. Dieses Vorhaben traf nach verwaltungsinterner Abstimmung sowie
Beratung im Arbeitskreis Controlling des Zentrenkonzepts auf Zustimmung.
Der Vorhabenträger hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen Vorhaben- und
Erschließungsplan durchzuführen. Der Vorhabenträger ist bei Durchführung des Planverfahrens
verpflichtet, die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu erfüllen. Hierzu gehört, dass der
Vorhabenträger
- zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und
- in der Lage ist und
- sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und
- sich zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem
Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Nach
erfolgter Prüfung des Antrages durch die Verwaltung und nach Abstimmung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes mit dem Investor beabsichtigt die Stadt Krefeld auf dieser Grundlage nun,
das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des bestehenden Nettos gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB einzuleiten.
Der Einzelhandelsbereich liegt in einem Zentralen Versorgungsbereich im gültigen Zentrenkonzept
der Stadt Krefeld. Zur planungsrechtlichen Sicherung und Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
am Standort Mühlenweg / Kempener Straße soll daher gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ein Bebauungsplan unter Beachtung der Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 825 (V) ist
- die Steuerung der Einzelhandelnutzung am Standort Mühlenweg / Kempener Straße im
Rahmen der Zielsetzungen des Krefelder Zentrenkonzeptes aus 2014 (Schutz und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche),
- die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Verkaufsflächenerweiterung
des bestehenden Netto-Markts,
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- Festsetzung eines Sondergebietes – Nahversorgung Lebensmittel –.
Im Bauleitplanverfahren sind die eine Auswirkungen der Bestandserweiterung und die Abwicklung
der Einzelhandelsverkehre zu prüfen.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD 2018)
als ASB dargestellt. Zudem liegt das Plangebiet in einem Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Sondergebiet für die Nahversorgung mit einer maximalen GRZ von 0,4 dar. Zudem
ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches (Hüls)
gelegen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.735 (V) – Kempener
Straße / Mühlenweg –, der am 02.07.2010 in Kraft getreten ist. Das Vorhabengrundstück wurde im
Bebauungsplan Nr. 735 (V) als mit einbezogene Fläche entwickelt, um für die bestehende Filiale
des Nahversorgungsmarkts eine Bestandsicherung und geringfügigen Erweiterungsoption planungsrechtlich zu sichern. Für das Vorhabengrundstück setzt der Bebauungsplan für den NettoMarkt ein Sondergebiet (SO 2) für die Nahversorgung mit Lebensmitteln für einen Einzelhandelsbetrieb mit max. 799 m² Verkaufsfläche fest. Eine Erweiterung der heutigen Verkaufsfläche des
Netto-Markts auf 955 m² Verkaufsfläche ist nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan nicht möglich.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll somit folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 825 (V) außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 735 (V) – Kempener Straße / Mühlenweg –
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer Wasserschutzzone IIIa2 sowie innerhalb des potenziellen Einzugsgebiets der Wassergewinnungsanlage Hüls.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 25.01.2018 die 2. Fortschreibung zur Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 4801/17) beschlossen. Da mit
dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 – ein neues
Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur
Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme
der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 6 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 825 (V) in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 35 zu platzieren und die bisher auf Rang 35 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung
der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
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Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten über die
Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 825 (V) beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 825 (V)
– Mühlenweg Nr. 20 - 22 –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
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Anlage(n):
(1) Anlage 1 Antrag zum Verfahren.pdf
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
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1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: