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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 -22 – ; Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
763 kB
Erstellt
06.12.18, 10:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:06

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6336/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Hüls 18.12.2018 zur Kenntnis Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 24.01.2019 vorberatend Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.01.2019 vorberatend Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 -22 – ; Einleitender Beschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich des bestehenden Netto-Markts am Mühlenweg Nummern 20 - 22 in Krefeld-Hüls, welcher - im Norden durch einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel, - im Süden und Osten durch die Straße Mühlenweg und - im Westen durch gewerbliche genutzte Hallen begrenzt wird, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 – Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6336/18 - Seite - 2 - 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 825 (V) außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 735 (V) – Kempener Straße / Mühlenweg – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 – neu auf Rang 35 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Die Bezirksvertretung Hüls nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 825 (V) zur Kenntnis. Drucksache 6336/18 - Seite - 3 - Begründung Die Stadt Krefeld beabsichtigt für den Bereich des bestehenden Netto-Markts am Mühlenweg Nummern 20 - 22 in Krefeld-Hüls (Gemarkung Hüls, Flur 33, Flurstücke 491, 493 und 259) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 – Plangebiet Das Plangebiet liegt in Bahnhofsnähe von Krefeld-Hüls und umfasst eine Größe von ca. 4.000 m². Der beantragte Vorhabenbereich wird begrenzt - im Norden durch einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel, - im Süden und Osten durch die Straße Mühlenweg und - im Westen durch gewerbliche genutzte Hallen. Abbildung 1: Luftbild Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Im Osten des Plangebietes bildet die bestehende Netto-Filiale eine Raumkante zur Straße Mühlenweg. Sie greift dabei die Baulinie des nördlich angrenzenden Edeka-Markts auf und fügt sich auch hinsichtlich der Höhe der baulichen Anlage in den umgebenden Kontext verträglich ein. Im kleinflächigen Discountmarkt werden Güter des täglichen Bedarfs angeboten. Die Filiale verfügt Drucksache 6336/18 - Seite - 4 - derzeit lediglich über einen Brotbackautomaten und keine Bäckerei. Südlich des Gebäudes findet die Warenanlieferung statt. Die südliche Zufahrt auf den Mühlenweg ist durch eine Schrankenanlage geregelt. Die rückwärtig angeordneten 87 Stellplätze werden überwiegend über die östlich gelegene Einfahrt am Mühlenweg erschlossen. Das Grundstück ist nahezu vollständig versiegelt. Lediglich im Westen säumen Ruderalstrukturen die Grundstücksgrenze. Die nähere Umgebung ist bereits durch zahlreiche großflächige Einzelhandelsbetriebe gekennzeichnet, die einen zentralen Versorgungsbereich bilden. Nördlich an das Plangebiet grenzt ein großflächiger Edeka-Markt. Westlich des Edeka-Markts befindet sich ein weiterer Drogeriemarkt. Das Nahversorgungsangebot wird zudem von einer Aldi-Filiale, welche sich östlich der Gleistrasse befindet, ergänzt. Westlich des Plangebiets grenzen gewerbliche Nutzungen an. Im Süden schließt sich eine Kleingartenanlage an. Anlass und Ziele der Planung Die Firma RATISBONA Baubetreuungs GmbH & Co. oHG hat am 18.10.2018 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt. Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Vorhabengrundstückes des mit dem Netto-Markt bebauten Grundstückes Mühlenweg in Krefeld Hüls, Gemarkung Hüls, Flur 33, Flurstücke 491, 493 und 259. Durch die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorgaben zugunsten einer Verkaufsflächenerweiterung des Netto-Markts auf 955 m² geschaffen werden. Dieses Vorhaben traf nach verwaltungsinterner Abstimmung sowie Beratung im Arbeitskreis Controlling des Zentrenkonzepts auf Zustimmung. Der Vorhabenträger hat seine Bereitschaft erklärt, als Träger des Vorhabens einen Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen. Der Vorhabenträger ist bei Durchführung des Planverfahrens verpflichtet, die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu erfüllen. Hierzu gehört, dass der Vorhabenträger - zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und - in der Lage ist und - sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und - sich zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) verpflichtet (Durchführungsvertrag). Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Nach erfolgter Prüfung des Antrages durch die Verwaltung und nach Abstimmung des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit dem Investor beabsichtigt die Stadt Krefeld auf dieser Grundlage nun, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des bestehenden Nettos gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB einzuleiten. Der Einzelhandelsbereich liegt in einem Zentralen Versorgungsbereich im gültigen Zentrenkonzept der Stadt Krefeld. Zur planungsrechtlichen Sicherung und Steuerung der Einzelhandelsentwicklung am Standort Mühlenweg / Kempener Straße soll daher gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ein Bebauungsplan unter Beachtung der Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 825 (V) ist - die Steuerung der Einzelhandelnutzung am Standort Mühlenweg / Kempener Straße im Rahmen der Zielsetzungen des Krefelder Zentrenkonzeptes aus 2014 (Schutz und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche), - die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Verkaufsflächenerweiterung des bestehenden Netto-Markts, Drucksache 6336/18 - Seite - 5 - - Festsetzung eines Sondergebietes – Nahversorgung Lebensmittel –. Im Bauleitplanverfahren sind die eine Auswirkungen der Bestandserweiterung und die Abwicklung der Einzelhandelsverkehre zu prüfen. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD 2018) als ASB dargestellt. Zudem liegt das Plangebiet in einem Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz. Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Sondergebiet für die Nahversorgung mit einer maximalen GRZ von 0,4 dar. Zudem ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches (Hüls) gelegen. Das Plangebiet liegt innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.735 (V) – Kempener Straße / Mühlenweg –, der am 02.07.2010 in Kraft getreten ist. Das Vorhabengrundstück wurde im Bebauungsplan Nr. 735 (V) als mit einbezogene Fläche entwickelt, um für die bestehende Filiale des Nahversorgungsmarkts eine Bestandsicherung und geringfügigen Erweiterungsoption planungsrechtlich zu sichern. Für das Vorhabengrundstück setzt der Bebauungsplan für den NettoMarkt ein Sondergebiet (SO 2) für die Nahversorgung mit Lebensmitteln für einen Einzelhandelsbetrieb mit max. 799 m² Verkaufsfläche fest. Eine Erweiterung der heutigen Verkaufsfläche des Netto-Markts auf 955 m² Verkaufsfläche ist nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan nicht möglich. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll somit folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 825 (V) außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 735 (V) – Kempener Straße / Mühlenweg – Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer Wasserschutzzone IIIa2 sowie innerhalb des potenziellen Einzugsgebiets der Wassergewinnungsanlage Hüls. Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 25.01.2018 die 2. Fortschreibung zur Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 4801/17) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 6 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 825 (V) in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 35 zu platzieren und die bisher auf Rang 35 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt. Sonstiges Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt. Drucksache 6336/18 - Seite - 6 - Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 825 (V) beigefügt. Drucksache 6336/18 - Seite - 7 - Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 825 (V) – Mühlenweg Nr. 20 - 22 – (ohne Maßstab) Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Geltungsbereich des Bebauungsplanes Drucksache 6336/18 - Anlage(n): (1) Anlage 1 Antrag zum Verfahren.pdf Seite - 8 - Drucksache 6336/18 - Seite - 9 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6336/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: