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Verwaltungsvorlage (HH - Satzung 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
36 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
05.12.18, 17:33
Aktualisiert
25.01.19, 00:06
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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2019 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 874.856.809 Euro 869.373.929 Euro 820.894.969 Euro 775.791.370 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 110.319.696 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 17.186.260 Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 8.826.800 Euro festgesetzt. 48.029.837 Euro §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 17.186.260 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 114.171.277 Euro festgesetzt. §4 Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf 265 v. H. 533 v. H. 480 v. H. §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 a) Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind - zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechnenden Einrichtungen 550.220 Euro - zur Finanzierung von Investitionen des Programms „Gute Schule 2020“ 7.848.440 Euro - zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt 8.787.600 Euro bestimmt. b) Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr 2019 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen. c) Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs. 4 S. 2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt. d) Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von den Wertgrenzen in der Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW Kapitel 1 und 2 auszusprechen, sofern die Deckung durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt. e) Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die Maßnahmen des Programms Gute Schule 2020 auszusprechen, sofern die Deckung innerhalb des Förderprogramms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information bleibt hiervon unberührt.