Daten
Kommune
Krefeld
Größe
36 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
05.12.18, 17:33
Aktualisiert
25.01.19, 00:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr 2019
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
874.856.809 Euro
869.373.929 Euro
820.894.969 Euro
775.791.370 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
110.319.696 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
17.186.260 Euro
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
8.826.800 Euro
festgesetzt.
48.029.837 Euro
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf
17.186.260 Euro
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
114.171.277 Euro
festgesetzt.
§4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
520.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer auf
265 v. H.
533 v. H.
480 v. H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§8
a)
Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind
- zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechnenden Einrichtungen
550.220 Euro
- zur Finanzierung von Investitionen des Programms „Gute Schule 2020“
7.848.440 Euro
- zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt
8.787.600 Euro
bestimmt.
b)
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr 2019 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur
Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen.
c)
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs. 4 S. 2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den
Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt.
d)
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von den Wertgrenzen in der
Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen
Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW Kapitel 1 und 2
auszusprechen, sofern die Deckung durch Einsparung bei anderen Maßnahmen
des Programms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates
bleibt hiervon unberührt.
e)
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der
Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die Maßnahmen des Programms Gute Schule
2020 auszusprechen, sofern die Deckung innerhalb des Förderprogramms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information bleibt hiervon unberührt.