Daten
Kommune
Krefeld
Größe
92 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
05.12.18, 17:33
Aktualisiert
25.01.19, 00:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6315/18 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
06.12.2018
beschließend
Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2019
Beschlussentwurf
Der Rat beschließt gemäß § 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), für das Haushaltsjahr 2019 die beiliegende Satzung.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6315/18 -
Seite - 2 -
Begründung
1. Veränderungen zum Haushaltsplan
Die vorgeschlagene Fassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, die im Entwurf
dem Rat am 05.07.2018 (Vorlage 5462/18) vorgelegt wurde, berücksichtigt die vom Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 04.12.2018 ausgesprochenen
Empfehlungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2019. Deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und
Finanzplan ergeben sich aus dem beigefügten Veränderungsnachweis (Anlage 1).
2. Auswirkungen auf die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020
Die Erweiterung des Kommunalbetriebs Krefeld AöR zum 01.07.2018 und die daraus resultierenden Organisationsveränderungen innerhalb der Stadtverwaltung führen zu einer Neustrukturierung
des Haushaltssicherungskonzeptes. Maßnahmen, die lediglich innerhalb der Organisationseinheiten ohne Änderung der Konsolidierungsbeträge verschoben werden, werden nicht gesondert aufgeführt.
Es werden im Folgenden alle HSK-Maßnahmen ausgewiesen, bei denen sich Veränderungen in
den Konsolidierungsbeträgen im Zuge des Veränderungsnachweises ergeben.
V-12: Übertragung der Straßenunterhaltung an Dritte
2016
2017
Entwurf
0
0
Veränderung
0
0
Neu
0
0
V-20: Zentralisierung Betriebshöfe
2016
Entwurf
0
Veränderung
0
Neu
0
2017
0
0
0
2018
100.000
0
100.000
2019
100.000
-100.000
0
2020
100.000
-100.000
0
2018
1.300.000
0
1.300.000
2019
250.000
-250.000
0
2020
250.000
-250.000
0
Die oben genannten HSK-Maßnahmen fallen nunmehr in den Zuständigkeitsbereich des Kommunalbetriebs Krefeld AöR, so dass die Konsolidierungsbeträge von diesem zu erwirtschaften sind.
Es erfolgt somit eine Reduzierung des städtischen Zuschusses an den Kommunalbetrieb Krefeld
AöR. Darüber hinaus ist für das Jahr 2020 ein zusätzlicher Kürzungsbetrag von 150.000 EUR enthalten. Damit kommt man den Erwartungen an eine effizientere Arbeitsweise und prognostizierten
Einsparungen des Kommunalbetriebs nach.
A-14: Kürzung des Zuschusses an den Kommunalbetrieb Krefeld AöR
2016
2017
2018
2019
Entwurf
0
0
0
0
Veränderung
0
0
0
350.000
Neu
0
0
0
350.000
2020
0
500.000
500.000
3. Auswirkungen auf den Stellenplan
Die vorgeschlagene Fassung des Stellenplans berücksichtigt die vom Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 04.12.2018 ausgesprochenen Empfehlungen zum Entwurf des Stellenplans 2019. Die aktualisierten Stellenübersichten können der Anlage
2 entnommen werden.
Drucksache 6315/18 -
Anlage(n):
(1) HH - Satzung 2019
(2) Anlage 1- Veränderungsnachweis
(3) Anlage 2 Stellenübersichten 2019
Seite - 3 -
Drucksache 6315/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6315/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: