Daten
Kommune
Krefeld
Größe
59 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
05.12.18, 17:33
Aktualisiert
25.01.19, 00:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6040/18/1 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
06.12.2018
zur Kenntnis
Betreff
Haushaltsplanung 2019
Ergebnisse der Etatberatungen in den Bezirksvertretungen
Beschlussentwurf
Die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen zum Entwurf der Haushaltssatzung
2019 werden, wie in der Anlage dargestellt, zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6040/18/1 -
Seite - 2 -
Begründung
Gemäß § 2 Absatz 2a) der Bezirkssatzung vom 23.07.2018 sind die Bezirksvertretungen zu den
Haushaltsansätzen, die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffen, zu hören,
soweit keine Entscheidungskompetenz über die Verwendung von Haushaltsmitteln, die vom Rat
der Bezirksvertretung bereitgestellt worden sind, gegeben ist; die Bezirksvertretungen können
hierzu Vorschläge und Anregungen machen.
Die Ergebnisse der Beratungen sind in der Anlage dargestellt.
Anlage(n):
(1) Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen
Drucksache 6040/18/1 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6040/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: