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Verwaltungsvorlage (Festlegung des Aufnahmerahmens für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 im Stadtbezirk Krefeld-Mitte)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
59 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 18:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:07
Verwaltungsvorlage (Festlegung des Aufnahmerahmens für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 im Stadtbezirk Krefeld-Mitte) Verwaltungsvorlage (Festlegung des Aufnahmerahmens für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 im Stadtbezirk Krefeld-Mitte) Verwaltungsvorlage (Festlegung des Aufnahmerahmens für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 im Stadtbezirk Krefeld-Mitte)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6269/18 - 40 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Mitte 13.12.2018 beschließend Betreff Festlegung des Aufnahmerahmens für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 im Stadtbezirk Krefeld-Mitte Beschlussentwurf Die Bezirksvertretung Mitte befürwortet die Vorschläge der Verwaltung zur Festlegung des Aufnahmerahmens gemäß Vorlage Nr. 6264/18 für die städtischen Grundschulen im Stadtbezirk Krefeld-Mitte. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6269/18 - Begründung siehe Anlagen Anlage(n): (1) Vorlage 6264/18 (2) Stellungnahme Schulaufsicht (3) Stellungnahme AKGL Seite - 2 - Drucksache 6269/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6264/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: